Hallöchen zusammen- ich bräuchte mal Informationen wenn es um rechte gegen das RAV geht. Ob das rechtlich ist was sie machen oder man Widerspruch einlegen kann.
Kurzform:
Mitte Juni informierte mich mein Berater zufällig per E-Mail darüber, dass mein Nachweis der Arbeitsbemühungen vom APRIL 2016 unzureichend sind. Zufällig deswegen weil meine E-Mail auf etwas ganz anderes beruhte, er kürzte dies nur mit P.S. ab...

Am 6.Juli 2016 ging der Brief vom Berater zur Arbeitslosenkasse (Eingangsstempel) nun werden mir 8 Tage Geld gestrichen wegen ausreichender Bemühungen.

Meine Frage: könnte ich Widerspruch einlegen weil ich erst 2 Monate später zufällig vom Berater informiert darüber wurde? Seine Aussage war: die bewerbungsanzahl stört ihm nicht die wäre zufriedend jedoch vom Datum her habe ich zu früh aufgehört... Für mich ist das ein Widerspruch und da wird nach Fehlern gesucht- klar ist es meine Schuld- aber solch Aussage vom Berater ist ja dann auch nicht richtig...

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Kommentare

Letizia Büchi

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Also du erhältst ja für alle Einstelltage IMMER eine Verfügung. Auf diese Verfügung kannst du innert 30 Tagen schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprachestelle steht ebenfalls auf Verfügung, dies ist normalerweise dann nicht das RAV (ich weiss nicht ob das schweizweit gilt, im Kt ZH z.B. ist es das Amt für Wirtschaft und Arbeit). Mit der Kasse zu diskutieren bringt betreffend Arbeitsbemühungen nichts, denn die kennen den Sachenverhalt nicht und befolgen nur die Verfügung.

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Chyienne Nova

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Mir geht es ja nur da drum- können die mir erst 2 Monate später darauf Belangen??? Es wird jeden Monat geprüft u.alles wird immer sofort gemeldet... Ist es nicht auch eine Pflicht von meinen Berater mich über meinen Fehler hinzuweisen??? Ich hätte ja Monat Mai/Juni genau den gleichen Fehler machen können... Oder sagen die sich-sie wurden informiert und darauf hingewiesen und fertig ist??!!!

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Letizia Büchi

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Ich kenne die Fristen nur von den Kassenverfügungen. Dort sind es 6 Monate. Ich denke aber drum, das 2 Monate später allemal in der Frist liegen.

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Letizia Büchi

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Auf der Verfügung, die du bekommen hast (die ist zwingend notwendig) stehen doch die Gesetzesartikel und evtl. sogar der Wortlaut drauf. Dort findest du sicher die Frist.

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Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

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