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Habe heute einen Brief bekommen von meinem alten Vermieter, dass mein Nachmieter feststellte, dass der Fernseheingang (Steckdose) nicht funktioniere. (Wir sind im Juli ausgezogen!)
"...da der Mangel bei der Wohnungsübergabe nicht sichtbar war, stellen wir Ihnen dies in Rechnung.."
Darf der alte Vermieter dies, obwohl meine Nachmieter 1. August eingezogen sind? Und als ich noch in der Wohnung war, funktionierte der TV einwandfrei!
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Habe heute einen Brief bekommen von meinem alten Vermieter, dass mein Nachmieter feststellte, dass der Fernseheingang (Steckdose) nicht funktioniere. (Wir sind im Juli ausgezogen!)
"...da der Mangel bei der Wohnungsübergabe nicht sichtbar war, stellen wir Ihnen dies in Rechnung.."
Darf der alte Vermieter dies, obwohl meine Nachmieter 1. August eingezogen sind? Und als ich noch in der Wohnung war, funktionierte der TV einwandfrei!
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Kommentare
Mi, 29/11/2017 - 22:14
Susan Keusch
Kan es sein das die Dose blombiert war/ist? Also wen du die Kaution zurück hast würd ich ihnen einen Brief retour schreiben das es nach dieser Zeit nicht mehr dein Problem sei! Man hat 14 tage Zeit nach protokollabmahme zu reklamieren wenn was ist.
Mi, 29/11/2017 - 22:14
Emire Mustafa
Hast du hier einen Artikel dazu?
Mi, 29/11/2017 - 22:14
Emire Mustafa
Danke für deine Antwort!
Mi, 29/11/2017 - 22:17
Susan Keusch
Leider nicht! Sie sollen es doxh beweisen das es seit dem Umzug nicht mehr geht... Und das ihr schuld seit!
Mi, 29/11/2017 - 22:19
Emire Mustafa
Vor allem merken die erst 4 Monate nach einzug, dass der TV nicht funktioniert? Ist ja lächerlich!
Mi, 29/11/2017 - 22:33
Susan Keusch
Ja das ist lächerlich
Mi, 29/11/2017 - 22:26
Sandra Schnelli-Kehrli
wehren ! der neue mieter hat 30 oder 15 tage zeit um mängel zu melden. da monate dazwischen liegen ist es etwas seltsam.
Mi, 29/11/2017 - 22:27
Sandra Schnelli-Kehrli
evt hat der neue mieter einfach einen anderen anbieter. bei uns geht nur upc für alles andere müsste ein techniker erscheinen
Mi, 29/11/2017 - 22:39
Emire Mustafa
Dachte ich auch aber der Techniker sagt, dass es eine Bildstörung durch eine beschädigte Steckdose ist.
Rufe morgen der Rechtsschutzvers. an.
Mi, 29/11/2017 - 23:13
Rosetta Ielapi
Er probiert es, Kopfschüttel. Nein, definitiv nicht. Er hat 2 Wochen Zeit, nach Einzug, Mängel zu melden.
Mi, 29/11/2017 - 23:15
Emire Mustafa
Frage mich nur warum der Vermieter mir die Rechnung sendet. Der sollte dies doch wissen....
Mi, 29/11/2017 - 23:18
Rosetta Ielapi
Eben, probieren kann er es. Gibt genug Unwissende oder Menschen, die sich einschüchtern lassen. Nun muss er es selber bezahlen und dies tut seinem Portemonnaie weh. ?
Do, 30/11/2017 - 04:32
Birgit Rechsteiner
Also, das mit den 14 Tagen stimmt nicht ganz.
Bei vesteckten Mängeln gilt, sobald man den Mangel entdeckt hat.
Bevor nun kosten durch das aufbieten von Anwalt und Co produziert wird, mal beim Vermieter anrufen und anständig die Punkte anbringen, weswgen so spät? Bei dir hat es funktioniert, wie teuer das denn wäre, du siiehst es nicht ein, dass du das bezahlen müsstest...
Do, 30/11/2017 - 07:04
Emire Mustafa
Okay. Die Rechnung hat er mir bereits beigelegt. Aber ich nehme mal an das mein Nachmieter den TV nicht erst gerade diese Woche angeschlossen hat und wenn ja, ist es soch sowieso nicht mehr mein Problem oder?
Do, 30/11/2017 - 07:06
Birgit Rechsteiner
Annahmen bringen erdenklich wenig.
Zusätzlich muss der Mangel erkannt werden - ab da beginnen gewisse Fristen zu laufen... nur weil es nicht geht, heisst das nicht, dass der Mangel erkannt wurde.
Welches Datum hat denn die Rechnung? Um welchen Betrag handelt es sich?
Do, 30/11/2017 - 07:07
Emire Mustafa
Datum: 19. Sept. 2017 / CHF 295.55
Do, 30/11/2017 - 07:10
Birgit Rechsteiner
Naja, der Mangel wurde dann ja schneller erkannt, nicht erst nach 4 Monaten.
Do, 30/11/2017 - 07:11
Birgit Rechsteiner
Ist es denn eine professionelle Verwaltung oder eine Privatperson?
Do, 30/11/2017 - 07:12
Emire Mustafa
Das stimmt. Aber als ich in der Wohnung war hat alles einwandfrei funktioniert. Nachdem ich raus war wurde noch renoviert und der Nachmieter hat noch Parkett verlegt. Also ich sehe nicht ein warum ich einen Schaden bezahlen muss, welcher nicht durch mich entstanden ist.
Professionell aber unfreundlich? wir waren 17 Jahren in dieser Wohnung und jetzt so einen Aufstand machen finde ich schade..
Do, 30/11/2017 - 07:16
Birgit Rechsteiner
Dann ruf da an, argumentiere mit:
- alles funktioniert
- Schäden über 200 sowieso nicht vom Vermieter
- so lange warten bis weiter verrechnet?
Wenn sie sich auf Stur stellen, dann sag, du willst eine schriftliche Begründung mit Angabe von Aritkeln, weshalb du bezahlen sollst - Frist ansetzen (ca 1 Woche) - in einer Woche schriftlich anmahnen, falls nix gekommen ist - und wenn da, dann mit den Artikeln analysieren!
Do, 30/11/2017 - 07:19
Emire Mustafa
Danke vielmals!!!!!
Do, 30/11/2017 - 07:27
Sibylle Benkert Iten
Brigitte - die 200 Fr-Grenze bezieht sich auf Mängel, nicht Schäden
Do, 30/11/2017 - 07:30
Birgit Rechsteiner
Sibylle Benkert Iten also, das bezieht sich auf Schäden, nicht Mängel, wolltest du schreiben, oder?
Ja, das weiss ich - aber als Argumentarium ist es legitim, es geht ja darum zu erreichen, dass der Vermieter seine Forderung beweist...
Do, 30/11/2017 - 07:55
Emire Mustafa
Ich verstehe nicht ganz warum etz dieser anschluss zu bezahlen nicht in die Pflicht des Vermieters fällt. Kann mir das nochmals jemand erklären??
Do, 30/11/2017 - 08:42
Birgit Rechsteiner
nein, das kann dir niemand erklären, deshalb soll es ja der Vermieter erklären!
Do, 30/11/2017 - 07:22
Tina Ambühl Nötzelmann
Ich würde beim Mieterschutz oder Schlichtungsstelle anrufen. Kommt mir auch sehr komisch vor.
Do, 30/11/2017 - 07:31
Birgit Rechsteiner
Ich bin ein Gegner wegen allem gleich den Anwalt, den Mieterschutz etc. einzuschalten. Man kann doch erst mal selber darüber reden, selber die Informationen einholen - und nicht gleich überall Kosten generieren... Sobald man dann wirklich unrecht behandelt wird, ist so ein "rundumschlag" natürlich angebracht.
Do, 30/11/2017 - 07:32
Emire Mustafa
Rufe heute am vermieter an und ansonsten wie du sagst dem mieterschutz - danke für Idee!
Do, 30/11/2017 - 08:09
Tina Ambühl Nötzelmann
Ich hatte selber so einen ähnlichen Fall. Da hat dann leider nur noch die Schlichtungsstelle geholfen ?
Do, 30/11/2017 - 09:47
Colette Rudin
Mängel sind umgehend zu melden. Auch vom Vermieter (Achtung versteckte Mängel. Diese nach Kenntnis). Da dies nicht auf dem Abnahmeprotokoll ersichtlich ist, musst du das nicht 4 Monate später bezahlen. Die Verwaltung kann zudem nicht nachweisen, dass der Schaden durch dich entstanden ist! Schriftlich der Verwaltung Stellungnahme senden.
Do, 30/11/2017 - 09:51
Emire Mustafa
Danke vielmals!
Do, 30/11/2017 - 14:52
Cappiello Natalie
Genau so ist es wie Colette es schreibt