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Habe eine Frage zu Familienzulagen:
Dez. 18 habe ich eine neue Stelle angetreten, vorher war ich beim RAV gemeldet. Ich erhalte nun Familienzulagen seit dem 1.1.2019, habe aber keine erhalten für den Dezember 18 mit der Begründung, mein Jahresverdienst sei weniger wie 7000 CHF. Wie ist das nun mit der Familienzulage für Dezember 2018: habe ich Anspruch und wer muss es bezahlen ? Wohne im Kanton Zürich.
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Habe eine Frage zu Familienzulagen:
Dez. 18 habe ich eine neue Stelle angetreten, vorher war ich beim RAV gemeldet. Ich erhalte nun Familienzulagen seit dem 1.1.2019, habe aber keine erhalten für den Dezember 18 mit der Begründung, mein Jahresverdienst sei weniger wie 7000 CHF. Wie ist das nun mit der Familienzulage für Dezember 2018: habe ich Anspruch und wer muss es bezahlen ? Wohne im Kanton Zürich.
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Kommentare
Mi, 29/05/2019 - 17:42
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner von wem kam die Begründung? Vom Arbeitgeber oder von der Ausgleichskasse?
Richard Schweizer der Arbeitgeber, resp. das Lohnbüro vom Arbeitgeber hat das so begründet
Sybille Rellstab Das muss der Arbeitgeber bezahlen und er kann es bei der Ausgleichskasse einfordern. Mindestbetrag liegt bei fr 5xy im monat
Sybille Rellstab Ab fr 592 im Monat
Richard Schweizer CHF 7050.00 pro Jahr bzw. CHF 587.00 pro Monat: das kenne ich schon. Das Lohnbüro meines Arbeitgebers sagt nun, ich habe 2018 keine CHF 7000 verdient (nur Dez gearbeitet) und bekomme deshalb keine Familienzulage.
Sybille Rellstab Richard Schweizer diese Aussage ist falsch, sie haben kinderzulagen für sen Dezember zugute.
Richard Schweizer ich vermute es auch, bin aber nicht sicher. Also ich denke jemand muss es bezahlen, aber wer ? Jetziger Arbeitgeber, RAV oder SVA-Zürich ?
Sybille Rellstab Fr 7110 pro Jahr und fr 592 im monat sind die aktuellen zahlen