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Habe eine Frage für eine gute Bekannte die leider gerade etwas Krieg mit dem Steueramt hat. Sie ist nach dem Umzug (Kantonswechsel) und ein paar kleinen Problemen noch etwas mit den Steuern hinterher. Jetzt hatte sie Kontakt mit dem Steueramt frühzeitig und erklärte ihre situation. Das Steueramt hatte ihr gesagt, dass sie die steuern für das Jahr 2017 bis Ende 2018 fertig gezahlt haben müsse. Jedoch wäre es ihr nur möglich bis Ende März 2019 den Betrag zu bezahlen, also 3Monate später. Jetzt zickt das Steueramt und hat einen Brief zugeschickt, dass bis Ende 2017 zu bezahlen sei, da sonst weitere Schritte folgen also eine Betreibung.. Sie ist bereit was möglich ist zu bezahlen aber mehr geht leider wirklich nicht.
Wenn eine Betreibung eingeleitet werden sollte, läuft es eh auf Rechtsvorschlag oder eine Einigung auf einen Betrag aus.. Kann das Steueramt einfach so handeln? Es gibt Leute die sind Jahre hinterher und berappen jeden Monat mit nichts..
Danke euch
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Habe eine Frage für eine gute Bekannte die leider gerade etwas Krieg mit dem Steueramt hat. Sie ist nach dem Umzug (Kantonswechsel) und ein paar kleinen Problemen noch etwas mit den Steuern hinterher. Jetzt hatte sie Kontakt mit dem Steueramt frühzeitig und erklärte ihre situation. Das Steueramt hatte ihr gesagt, dass sie die steuern für das Jahr 2017 bis Ende 2018 fertig gezahlt haben müsse. Jedoch wäre es ihr nur möglich bis Ende März 2019 den Betrag zu bezahlen, also 3Monate später. Jetzt zickt das Steueramt und hat einen Brief zugeschickt, dass bis Ende 2017 zu bezahlen sei, da sonst weitere Schritte folgen also eine Betreibung.. Sie ist bereit was möglich ist zu bezahlen aber mehr geht leider wirklich nicht.
Wenn eine Betreibung eingeleitet werden sollte, läuft es eh auf Rechtsvorschlag oder eine Einigung auf einen Betrag aus.. Kann das Steueramt einfach so handeln? Es gibt Leute die sind Jahre hinterher und berappen jeden Monat mit nichts..
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Kommentare
Di, 26/12/2017 - 02:48
Veronika Sara Zwyssig
Ja das Steuerbüro ist nicht mal dazu verpflichtet eine Ratenzahlung zu akzeptieren.
Di, 26/12/2017 - 04:51
Michel-Callerame Anna-Maria
Eigendlich muss das funktionieren mit raten zahlung und alles was später kommt müsst sie zinsen zahlen .... Hab das auch so gemacht . Und wenn sie eine nummer sicher gehen will ! Soll sie den Rechtschutz einschalten .
Di, 26/12/2017 - 06:06
Marcel Marty
Das Steueramt muss gar nichts. Es ist nicht das Problem vom Steueramt, dass die Rechnungen nicht pünktlich beglichen wurden. Und Rechtsvorschlag bringt bei Steuerschulden schon mal gar nichts. Da ziehst Du mit absoluter Sicherheit den Kürzeren.
Di, 26/12/2017 - 07:57
Dani Ha
Das Steueramt wird im Januar die Betreibung einleiten. Rechtsvorschlag ist nicht möglicht, es wird zur Lohnpfändung kommen, da Steueren geschuldet sind.
Di, 26/12/2017 - 08:04
Bea Küng
Ist es eine definitive Steuer oder noch eine provisorische?
Di, 26/12/2017 - 08:31
Karin Tobler
Nur dir definitive Rechnung kann betrieben werden
Di, 26/12/2017 - 08:46
Birgit Rechsteiner
1. Zickt das Steueramt nicht rum. Nur schon, wenn man so denkt (ob als Kollegin oder als Schuldner geht man mit einer total falschen Voraussetzung an die Sache heran. Man ist Schuldner, dementsprechend ein Bittsteller.
2. Vergleiche mit "andere müssen nicht" etc. - das haben wir doch schon als Kleinstkinder gelernt, dass das absolut nichts bringt!
3. Das Steueramt ist mit der Zahlungsfrist bis Ende Jahr der Person schon sehr entgegen gekommen. Und ich kann es verstehen, wenn jemand fällige Schulden nicht innert einem Jahr zurück zahlen kann, wie will die Person den laufende Steuern und anderes zurück zahlen können? Je weiter eine Zahlungsfrist, desto kleiner die Chance, dass etwas zurück gezahlt werden kann (oder auch die Motiviation dazu).
4. Die Person soll ein Budget erstellen, und genau schauen, weshalb es nicht innert einem Jahr gehen kann. Ansonsten wird es wirklich kritisch und sie rutscht noch mehr in den Strudel der SChulden.
Di, 26/12/2017 - 09:06
Samuela Zaugg
Natürlich kann das steueramt so handeln.. auch ratenzahlungen sind "goodwil"..
Di, 26/12/2017 - 10:38
Chantal Schwab-Fournier
vielleicht sollte man es mal anders sehen - wir dürfen steuern bezahlen weil wir verdienen... der fehler der vielen passiert ist, dass sie nicht daran denken und das verdiente geld ausgeben bevor die steuerrechnung kommt. nicht das steueramt hat den entscheidenden fehler gemacht, sondern deine bekannte. steuern fallen nicht einfach so plötzlich an, die weiss man.
Di, 26/12/2017 - 10:55
Edelina Kabashi-Kuqi
Kanton Aargau hat dies. Ich wohne in Kanton Zürich und da kannst du in ratenzahlung machen. Hab eine Liegenschaft in Kanton Aargau und da muss man schon die provisorische zahlen also die 2018..
Di, 26/12/2017 - 12:33
Melii Schaurhofer
Also ich finde es zum kotzen. Sie will zahlen aber wegen 3 monaten motzen die. Sie ist in den scheiss damals reingerutscht zahlt aber jede rechnung und hat keine schulden. Sie gibt sich mühe und steckt sehr zurück deswegen! Birgit Rechsteiner aber in deinen augen ist jeder der etwas schuldet ja gleich ein nichtnutz denke mal dein leben läuft sicher perfekt nehme ich an. Es gibt leute die nutzen unser land aus hocken auf dem rav oder dann sozi und lassen sich alles zahlen. Wenn jetzt eine betreibung mit pfädung eingeleitet wird, wird sie garantiert nicht allen rechnungen nachkommen können. Super dann hat sie schulden. Dann kann ma gerade so gut den job verlieren, zu hause hocken und nach 2 jahren stempfeln sich vom sozi verpflegen lassen und sich aussteuern lassen. Dann sehen die wo ihr geld bleibt.. klar sind nicht alle auf dem sozi so aber garantiert gibt es einfach zu faule leute und dann finde ich es scheisse wenn sich eine junge frau bemüht..
Di, 26/12/2017 - 12:40
Birgit Rechsteiner
Nur weil die Einen faul sind ist das die Ausrede wofür??
Di, 26/12/2017 - 12:53
Monique Schmidli-Rieder
Rechtsvorschlag auf welcher Grundlage? Das die Steuer geschuldet ist, ist ja anscheinend unbestritten. Und das Steueramt wird den rechtsvorschlag in null,nix beseitigt haben. Auch wird sie sicher nicht auf einen Vergleich eingehen, sonst würde das ja jeder steuerbezahler so handhaben. Also einen rechtsvorschlag würd ich mir persönlich 2x überlegen. Das kann gewaltig nach hinten los gehen auch hinsichtlich evtl zukünftiger steuerstundung.
Di, 26/12/2017 - 13:06
Daniel Ebnöther
Das Steueramt muss gar nichts, ausser die Steuern eintreiben.
Eine Ratenzahlung geht wohl vielerorts, kommt aber auf die Mitarbeiter im Steueramt an.
Steuern sind IMMER geschuldet und es kann kein Rechtsvorschlag erhoben werden, resp. es kann wohl, aber ohne Chance , dafür mit Mehrkosten.
Das man Steuern zahlen muss, weiss jeder. Also sollte man seinen Lebensstil darauf ausrichten und den Betrag einrechnen.
Falls es zu Zahlungsproblemen kommt, sollte frühzeitig mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden.
Das Steureramt ist jedoch nicht verpflichtet, einer Ratenzahlung zuzustimmen. Wie gesagt: meist geht es, aber es ist nicht die Regel und schon gar nicht Gesetz.
Die Steuern sind ein grosses Problem in der Schweiz und ein Zahlungsverzug fürht meistens zur Überschuldung, da bei einer Lohnpfändung im Existenzminimum die Steuern wiederum nicht eingerechnet werden. Somit droht die Schuldenfalle!
Sie tut also gut, wenn Sie sich den Betrag von Freunden/Bekannten erbitten kann und die Steuern innerhalb des Jahres zurückzahlen kann. Ansonsten droht Ungemach!