Habe ein anliegen...

Und zwar habe ich durch eine Firma in Deutschland ein autoersatzteil gekauft..das aus der USA kamm..der inhaber dieser Firma ist aber in kanton SH wonhaft!
Das problem jetzt..dieses teil wo er bestell hat passt nicht für mein auto...ich habe ihm den betrag aber schon im vorraus bezahlt 259.-... dan sagte ich ihm ich schike ihm das zurück per post nach SH und er soll mir den betrag wieder auszahlen... jetzt sagt er mir, er habe nichts bekommen usw. Obwohl ich von der post eine bestätigung auf papier habe das...dass paket bei ihm am mittwoch 18.10.2017 um 6:31 im briefkasten rein gelegt wurde...aber der Herr immer noch sagt ne habe nichts bekommen!!!!
Ich glaube dem herren gehts darum das er das geld aus der USA nicht zurück bekommt und mir jetzt so eine rüber wischen will und nicht auszahlt...hmm

Was kann ich jetzt genau unternehmen damit ich meinen Betrag wieder erhalte?

Danke für eure zeit.

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Kommentare

Christian Oberhänsli

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Hast Du das Paket eingeschrieben zurückgeschickt, Samir GJ?
Falls nicht, kannst Du leider nicht beweisen, dass der Verkäufer die Sendung wirklich erhalten hat...
Wie heisst die Firma in SH?
Generell ist es schwierig bis unmöglich, extra und dazu noch in den USA bestellte Ersatzteile zurückzugeben; das funktioniert nicht einmal beim örtlichen VW-Dealer...

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Allma Kiki

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Auf die Post gehen und einen Suchauftrag einleiten, die Quittung hast du ja!

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Walter Büchi

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art. 74 abs. 2 ziff. 2 or
"Wo nichts anderes bestimmt ist, gelten folgende Grundsätze: wird eine bestimmte Sache geschuldet, so ist diese da zu übergeben, wo sie sich zur Zeit des Vertragsabschlusses befand"
der verkäufer haftet in diesem fall nicht für den verlust der ware.
er hat die ware auch wenn sie falsch ist dem lieferanten übergeben.
damit geht die verantwortung an den käufer, sofern nicht anderes vereinbart wurde.

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Durchschnitt: 4 (1 Stimme)

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