Habe die Frage bereits in einer Gruppe mit Sozialhilfebezügern gestellt, da hatte scheinbar keiner eine Antwort drauf bzw. da wurde die Frage nicht restlos geklärt. Daher versuch ich es mal hier.
Es geht darum, dass jemand Sozialhilfe bezieht und für die Jobsuche ja auch sein Auto braucht. Nun will ihm das Sozialamt aber 300 Franken pro Monat fürs Auto weniger geben (Kanton AG). Warum das so ist, ist mir nun schon klar.
Nur, wie ist das, wenn er das Auto seiner Freundin schenkt? Es hat an guten Tagen noch einen Wert von 4000 Franken wenn überhaupt. Das Sozialamt verlangt ja auch nicht, dass er das Auto verkaufen soll, er darf es nur nicht nutzen. Wenn er es ihr schenkt und sie es dann auf ihren Namen einlöst, dann müsste er das doch nutzen können? Geht ja nicht um einen Luxusschlitten, sondern lediglich darum, dass er sich nicht noch die letzte Chance auf einen Job verbaut und irgendwie noch ein wenig flexibel bleibt. Der Ort ist nicht gerade gut an den Verkehr angebunden und wenn er da spät nachts oder früh wo sein soll wirds eng.

Jetzt dachten wir uns, das wäre eine Idee. Nur, scheinbar ist das auch nicht gut? Laut einem Beobachter-Artikel kann einem da scheinbar immer noch Geld abgezogen werden, auch wenn er das Auto benutzen würde, wenn es seiner Freundin gehören würde. Stimmt das? Kann man da gar nichts machen? Danke schon mal.

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Kommentare

root

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Eveline Gutmann was heisst, es hat "an guten Tagen" noch 4000.-- wert?. Es gibt bei der Bewertung eines Autos keine guten oder schlechten Tage. Das wird mit Eurotax bewertet.

Remziye Korner Ja schon ? ich meine nur, dass das Auto ohnehin schon recht oft gar nicht funktioniert und somit oft Reparatur benötigt

Diego Martins Wie meinen Sie mit 300 CHF weniger geben? Vom Grundbetrag abziehen?

Remziye Korner ja, vom Grundbetrag abziehen, wenn er sein Auto weiter nutzen würde, und eben das mit dem, wenn ihr das Auto gehört, dachten wir auch, aber dann hat sie mir den Link da gezeigt
https://www.beobachter.ch/foren/questions/195518/darf-das-sozialamt-eine...

Andreas Thanner Ja, es ist richtig das auch dann ein Betrag abgezogen wird. Der Grund ist denkbar einfach: die Sozialhilfe springt dann ein, wenn ein Mensch von gesetzeswegen oder durch freundschaftliche Hilfe keine Unterstützung erhält.
Stellen Sie sich folgende Situation vor: meine Partnerin wäre Sozialhilfeempfängerin und ich würde ihr täglich den Kühlschrank füllen, ein Auto zur Verfügung stellen, sämtliche Versicherungskosten übernehmen und ihr zusätzlich noch Sackgeld geben.
Denken Sie, dass die Gesetze vorsehen, dass dieser Person dann noch Sozialhilfe zusteht, obschon sie - ausser die Miete - grundversorgt ist?

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