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Hab mal ne frage wegen nem Untermietsvertrag kennt sich da jemand aus?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Göktuğ Gürbüz
Guten Tag Frau Nyfeler
Wenn Sie den Sachverhalt schildern, versuche ich Ihnen zu helfen.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Danke.
Es ist so das wir 1Jahr also mein Partner und Ich als Untermieter in unserer Wohnung waren. Da jetzt alles total Saniert wird gehen wir raus, wir haben eine neue Wohnung gefunden, da ja die Hauptmieterin künden muss haben wir Ihr natürlich gleich bescheid gegeben nun hat die Dame zu spät die kündigung abgeschickt und somit ist jetzt 1Monat später die kündigung gültig. Ich habe gestern der Verwaltung angerufen und die haben mir gesagt das wir damit nichts mehr zu tun haben da es das Problem der Hauptmieterin ist und Sie jetzt schauen muss bzw die Miete von April bezahlen und wir könnten dann einfach rausgehen da sowiso nachher ales Saniert wird muss nur dann die Hauptmieterin vor ort sein. Ist ja alles gut aber jetzt bestreitet die Hauptmieterin alles und sagt wir müssen auch dabei sein und die Miete bezahlen, da es aber ja Ihre schuld ist wie die Verwaltung ja auch sagt sind wir ja aus dem schneider oder könnte da doch was auf uns zukommen? Oder kann ich sorgenlos raus und das restliche ist ihr Problem? Ich wil einfach sicherheit haben ansosnten würde ich meinen Rechtsanwalt das erledigen lasen.. lg
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Göktuğ Gürbüz
Als Untermieter sind Sie und Ihr Partner ein Mietverhältnis (vgl. Art. 262 Abs. 1 OR) mit der Hauptmieterin eingegangen , das keine grossen Unterschiede zum Mietverhältnis zwischen der Hauptmieterin und dem Vermieter aufweist. Bezüglich der Kündigung gelten somit für Sie die gleichen rechtlichen Vorschriften wie für die Hauptmieterin in Ihrem Mietverhältnis. Wenn Sie rechtzeitig und gesetzeskonform gekündigt haben, sprich gemäss den Vorschriften aus Art. 266 ff. OR haben Sie nichts zu befürchten. Für das Versäumnis der Hauptmieterin in Bezug auf ihre eigene Kündigung sind Sie nicht verantwortlich.
Bezüglich der Geseteskonformität Ihrer Kündigung stellt sich die Frage, ob Sie die Formerfordernis aus Art. 266 l OR erfüllt haben und Ihre Kündigung schriftlich gemacht haben. Dies wird aus Ihrer Schilderung des Sachverhalts leider nicht klar (Bescheid gegeben).
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Also wir haben nicht gekündigt sa wir das nicht können als Untermieter deswegen haben wir das schriftich der Hauptmieterin geschrieben wann sie muss kündigen aber sie hat es versäumt unsere Verwaltung hat gesagt das wir da nichts dafür könenn da wir sowiso nicht kündigen häten können & das jetzt die Hauptmieterin schauen muss und die Miete noch bezahlen muss.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Ich dachte wir wären jetzr aus der Sache raus da uns die Verwaltung auch gesagt hatt wir solen raus wie normal und alles andere übergabe etc muss die Hauptmieterin erledigen da wir das aleine sowiso nicht dürfen.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Was ist formervordernis?
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Und klar vertrau ich der Verwaltung die wissen ja am besten wie sie es wollen, aber die frage ist nur ob die Hauptmieterin da etwas dran ändern kann.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Göktuğ Gürbüz
Frau Nyfeler, das Schweizer Obligationenrecht sieht sowohl für die Begründung mancher Vertragsverhältnisse, als auch die Beendigung einiger dieser Verhältnisse Formerfordernisse vor. Das heisst, dass die Kündigung oder die Begründung des Vertrags in einer bestimmten Form geschehen muss, um eine rechtliche Gültigkeit zu entfalten. In Ihrem Fall geht es um die Kündigung eines Mietverhältnisses, das Sie mit der Hauptmieterin eingegangen sind. Solch eine Kündigung muss nach Art. 266l OR schriftlich erfolgen. Das Mietverhältnis zwischen Ihnen und der Hauptmieterin und das Mietverhältnis zwischen der Hauptmieterin und dem Vermieter sind zu trennen. Also müssen Sie als Untermieterin selbst bei der Hauptmieterin kündigen und diese wiederum beim Vermieter.
Wie Sie mit dieser Auskunft umgehen ist Ihnen überlassen. Ich empfehle Ihnen jedoch, die Verwaltung noch einmal zu kontaktieren und deutlich zu kommunizieren, dass Sie Ihr Mietverhältnis mit der Hauptmieterin nicht (schriftlich) gekündigt haben.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag
Im Namen von Alles-Was-Recht-Ist
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Okei habe ja nie einen Vertrag mit der Hauptmieterin gehabt da alles immer auf ihren.Namen eingegangen ist rechnungen etc😊 sondrn mit der Verwaltung habe ich dehn vertrag gehabt. nunja ich werde nochmal nachfragen aber danke trotzdem.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Göktuğ Gürbüz
Sie haben geschrieben, dass Sie Untermieterin sind. Das heisst: Sie sind ein Mietverhältnis mit der Hauptmieterin eingegangen. Die Hauptmieterin wiederum war zu diesem Zeitpunkt schon in einem Mietverhältnis mit dem Vermieter. Für die Begründung eines Mietvertrags gibt es keine Anforderungen an die Form, weswegen Sie den Mietvertrag auch mündlich eingehen können.
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Ok danke nochmal habs ez mal mit der Verwaltun angeschaut ich bin raus und muss mich um nichts 7mehr kümmern 😉 und das mit der kündigung zweischen mir und hauptmieterin muss ich nicht noch machen da ich schon mündlich schrieftlich ihr gesagt habe das ich gehe. und ja zahlen muss ich auch nicht da ja das mit der verwaltung und hauptmieterin zu tun hat
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Göktuğ Gürbüz
Ich sehe zwar nicht ein, warum Ihre (hoffentlich professionelle) Verwaltung so etwas behauptet, wünsche Ihnen jedoch das Beste und hoffe, dass Sie nicht im Nachhinein mit der gesetzlichen Realität konfrontiert werden.
Im Namen von Alles-Was-Recht-Ist
Fr, 02/06/2017 - 17:11
Nyfeler Fabienne
Ich hoffe es auch nicht aber vetraue dem jetzt mal.