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Hab ich das recht mein arbeitsplatz zu verlassen um mein krankes kind im Kindergarten abzuhohlen? Wenn keine andere Betreuung da ist? Auch wenn wir eig zuwenig leute sind?
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Hab ich das recht mein arbeitsplatz zu verlassen um mein krankes kind im Kindergarten abzuhohlen? Wenn keine andere Betreuung da ist? Auch wenn wir eig zuwenig leute sind?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
Ja, aber Abmeldung beim Vorgesetzten ist notwendig.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Birgit Rechsteiner
Du hast das Recht. Max für 3 Tage darfst du zu Hause bleiben um eine Pflege zu organisieren.
Natürlich hast du auch eine moralische Verpflichtung deinen Kollegen gegenüber...
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Ramona Rossano
Klar... aber kotzendes kind mit fieber kann ich auch nixht alleine lassen
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Birgit Rechsteiner
Nein, aber nur weil man 3 Tage daheim bleiben darf muss man nicht so lange zu Hause bleiben.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
Ist auch möglich, das Gesetz sieht es so vor. Das heisst aber nicht, dass die Fehlzeit bezahlt ist.
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Ramona Rossano
Um das gehts auch nicht!
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Bea Küng
Nun ja, das weiss ich - aber vielleicht nicht jeder hier. Ich würde mal das Personalreglement zu Rate ziehen - oder, falls ein solches nicht existiert, gilt OR. Und dann heisst dies, ja, man darf, aber nur so lange wie man benötigt, um eine externe Pflege zu organisieren,maximal drei Tage.
http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/arbeitsrech...
Fr, 02/06/2017 - 12:50
Nana Fahrny
Wenn dein Kind krank wird, muss der Chef diesbezüglich akzeptieren, dass die Mutter/ der Vater nach Hause gehen. Übrigens gilt bei Kindern die gleiche Regel wie bei uns Erwachsenen. Die ersten 2 tage ohne Arztzeugnis, ab dem 3. Mit Zeugnis (sofern nicht anders abgemacht)
Zu wenig Leute hin oder her, bist du krank, kannst du auch nicht bleiben.
Lg
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Birgit Rechsteiner
Das mit dem Arbeitszeugnis stimmt nicht.
Eigentlich muss man vom ersten Tag weg eines bringen. Vielleicht verlangt es aber der Arbeitgeber nicht. (OR 324a / ARG 36...)
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Nana Fahrny
War bei mir bis jetzt immer so, ausser ich musste für mich auch ein Zeugnis ab dem 1. Tag bringen, dann war es auch für das Kind so.
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Birgit Rechsteiner
Gemäss Arbeitsgesetz Art. 36 ist klar geregelt, dass ab dem 1. Tag ein Zeugnis die Krankheit des Kindes belegen muss.
Wenn es der Chef nicht einfordert - gut - wenn doch hat er das Recht dazu....
Fr, 02/06/2017 - 12:51
Bea Küng
Birgit Rechsteiner hat völlig recht, OR und Arbeitsgesetz ist Minimal-Standard in der Wirtschaft. Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Gemeinden, Kantone etc.) kann dies nochmals anders aussehen - da gilt immer das jeweilige Reglement.