Hab ich das recht mein arbeitsplatz zu verlassen um mein krankes kind im Kindergarten abzuhohlen? Wenn keine andere Betreuung da ist? Auch wenn wir eig zuwenig leute sind?

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Kommentare

Bea Küng

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Ja, aber Abmeldung beim Vorgesetzten ist notwendig.

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Birgit Rechsteiner

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Du hast das Recht. Max für 3 Tage darfst du zu Hause bleiben um eine Pflege zu organisieren.
Natürlich hast du auch eine moralische Verpflichtung deinen Kollegen gegenüber...

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Ramona Rossano

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Klar... aber kotzendes kind mit fieber kann ich auch nixht alleine lassen

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Birgit Rechsteiner

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Nein, aber nur weil man 3 Tage daheim bleiben darf muss man nicht so lange zu Hause bleiben.

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Bea Küng

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Ist auch möglich, das Gesetz sieht es so vor. Das heisst aber nicht, dass die Fehlzeit bezahlt ist.

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Ramona Rossano

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Um das gehts auch nicht!

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Bea Küng

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Nun ja, das weiss ich - aber vielleicht nicht jeder hier. Ich würde mal das Personalreglement zu Rate ziehen - oder, falls ein solches nicht existiert, gilt OR. Und dann heisst dies, ja, man darf, aber nur so lange wie man benötigt, um eine externe Pflege zu organisieren,maximal drei Tage.

http://www.beobachter.ch/arbeit-bildung/arbeitsrecht/artikel/arbeitsrech...

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Nana Fahrny

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Wenn dein Kind krank wird, muss der Chef diesbezüglich akzeptieren, dass die Mutter/ der Vater nach Hause gehen. Übrigens gilt bei Kindern die gleiche Regel wie bei uns Erwachsenen. Die ersten 2 tage ohne Arztzeugnis, ab dem 3. Mit Zeugnis (sofern nicht anders abgemacht)
Zu wenig Leute hin oder her, bist du krank, kannst du auch nicht bleiben.

Lg

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Birgit Rechsteiner

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Das mit dem Arbeitszeugnis stimmt nicht.
Eigentlich muss man vom ersten Tag weg eines bringen. Vielleicht verlangt es aber der Arbeitgeber nicht. (OR 324a / ARG 36...)

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Nana Fahrny

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War bei mir bis jetzt immer so, ausser ich musste für mich auch ein Zeugnis ab dem 1. Tag bringen, dann war es auch für das Kind so.

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Birgit Rechsteiner

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Gemäss Arbeitsgesetz Art. 36 ist klar geregelt, dass ab dem 1. Tag ein Zeugnis die Krankheit des Kindes belegen muss.
Wenn es der Chef nicht einfordert - gut - wenn doch hat er das Recht dazu....

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Bea Küng

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Birgit Rechsteiner hat völlig recht, OR und Arbeitsgesetz ist Minimal-Standard in der Wirtschaft. Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Gemeinden, Kantone etc.) kann dies nochmals anders aussehen - da gilt immer das jeweilige Reglement.

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