Hab eine Frage: vor paar Jahren hab ich bei einem Arbeitgeber 1Jahr und 4Monate gearbeitet. Lohnabrechnungen nach sollte er für mich ca.2200,- in BVG einzahlen und die gleiche Summe würde selbstverständlich auch von meinem löhnen abgezogen. Hab letztens bei Gastrosocial nach dem Auszug verlangt und musste leider feststellen dass er nur ca 500,- einbezahlt hat und sogar eingegeben dass ich nur paar Monate bei ihm gearbeitet habe. Wie soll ich jetzt vorgehen??Kann man das überhaupt machen. Macht er sich nicht strafbar?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Lg

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Kommentare

Daniele Bennici

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hast du lohnbestätigung?oder vertrag des eintrittes u kündigungsschreiben?wenn ja kannst du das einschicken u es wird vorgegangen.u ja er macht sich strafbar

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Anna Líšková

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Wo soll ich es einschicken?

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Daniele Bennici

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ich würde beim arbeitsamt nachfragen.die wissen dass bestimmt

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Gaby Zahnd

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Bei der Schlichtungsbehörde anrufen. Tel. Nr. gibt RAV.

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Sandra Seiler

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Hast du auch einen IK-Auszug bestellt?
Hast du die Lohnabrechnungen noch? Würde mit diesen bei der Versicherung vorbei gehen.

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Anna Líšková

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Hab ich, dort stimmt alles

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Anna Líšková

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Hab sogar arbeitsgeberbescheinigung von ihm wo steht es auch alles

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Sandra Seiler

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Ich würd mal bei der BVG Vers abrufen.

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Anna Líšková

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Sandra Seiler hab ich bereits, sie sagen sie können da nicht machen, ich soll bei denen schriftlich verlangen dass sie alle Konten durchsuchen sollen aber ich weiss dass er nur bei eine Kasse war und zwar gastrosocial

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Anna Líšková

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Hab alles, lohnausweis, wo steht was er mir alles abgezogen hat..

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Anna Líšková

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In AHV ist alles korrekt nur hier nicht

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Daniele Bennici

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ja aber alle lohnausweise von beginn bis zum ende?ja ahv genügt.da ist es ja bestätigt..

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Anna Líšková

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Hab auf einem Blatt alle lohnausweise detailliert..

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Cheyenne Besnik Debora Mehmeti

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würde zu einem Anwalt für Arbeitsrecht... gibt auch evt. Gratisberatung einmal im Monat

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Anna Líšková

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Ich hab privatrechtschutz...also kann ich es machen?

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Stella Shahico

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Anna Líšková ja, kannst dich bei der Rechtschutzversicherung melden.

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Anna Líšková

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Hab noch eine Frage: wie viel soll es gesetzlich abgezogen werden. Weil ein andere Arbeitgeber hat mir nur 20,- pro Monat abgezogen damit er auch wenig zahlen kann. Damals hab ich aber nicht gewusst dass es eigentlich ca 7% vom Lohn sind..stimmt das? Darf der andere das machen? Hab zu ? % bei ihm gearbeitet

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Nadia Fiordellisi

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bei meinem lebenspartner war das auch so. das gericht hat dann den arbeitgeber zur nachzahlung verpflichtet. die beitragshöhe wird anhand vom lohn bestummen (die kasse gibt den betrag dan vor) Achtung, jahreslohnsummen unter 21'000.- wird nur der risikobetrag abgezogen.

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Frank Michler

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Falsch unter 21150 ist man gar nicht im BVG versichert

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Nadia Fiordellisi

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ah und in den ersten 3monaten (probezeit) muss keine bvg abgezogen werden.

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Frank Michler

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Wenn das Arbeitsverhältnis unbefristet war ist auf jeden Fall von Beginn ein Beitrag zu zahlen

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Anna Líšková

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Frank Michler war zuerst befristet auf ein jahr, hab alles was ich brauche nur wüsste ich nicht an wem ich mich wenden soll..Danke

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Frank Michler

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Nadia Fiordellisi das ist falsch siehe hier Seite 3
https://www.ahv-iv.ch/p/6.06.d

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Frank Michler

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Anna Líšková der damaligen BVG Stiftung melden bei der die Beiträge abgerechnet wurdenAnna Líšková

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