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Hab eine Frage punkto MwSt-Recht:
Ich importiere Produkte vom Ausland in die CH, zahle dafür die MwSt.
Die Produkte verlassen die CH wieder.
Wie ist es möglich, dass ich die CH MwSt wieder zurückbekomme, resp. muss ich sie wirklich bezahlen, wenn das Produkt nur in der Schweiz ‚zwischengelagert‘ wird?
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Hab eine Frage punkto MwSt-Recht:
Ich importiere Produkte vom Ausland in die CH, zahle dafür die MwSt.
Die Produkte verlassen die CH wieder.
Wie ist es möglich, dass ich die CH MwSt wieder zurückbekomme, resp. muss ich sie wirklich bezahlen, wenn das Produkt nur in der Schweiz ‚zwischengelagert‘ wird?
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Kommentare
So, 04/08/2019 - 09:56
Robert Schweng
Susan Keusch Die wissen das ja nicht, das du sie nur zwischenlagerst....
Manuel Heimberg Die Einfuhrsteuer kann ja gleichzeitig wieder als Vorsteuer geltend gemacht werden, werden die Produkte in der schweiz veredelt (bearbeitet)?
Martin Kaiser Am besten zum nächsten Zollinspektorat oder zur Zollkreisdirektion gehen und dort fundiert beraten lassen. Für den Einzug der Mwst mit Waren an der Grenze ist die Zollverwaltung zuständig.
Auch würde ich mich mit einer Zollagentur in Verbindung setzen, vielleicht haben die eine gute Lösung.
Gabriella Told Entweder zollfreilager oder bide verzolligsinstruktiome ahgeh dass si e temporäri ihfuhr selled mache. Somit settsch kei mwst zahle.
Als firma chasch aber au e rückwareabfertigung mache wenns exportiersch und so d mwst zrugg verlange
Manuel Heimberg Ev. noch ein anderer Ansatz, wenn du die Ware eh nicht in der Schweiz vertreibst, könntest du ev. die Ware von deinem Händler direkt ins entsprechende Land liefern lassen z.B. durch ein Fullfillmentcenter welche dann den Versand für dich übernimmt. Steuerrechtliche Situation müsste dann natürlichen auch wieder geprüft werden.