Hab eine frage. Dieser verzrag wurde von beiden parteien unterschrieben nun kommt die züchterin und fordert nochmals geld ein.
Kann sie das laut vertrag machen?

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Kommentare

Robert Schweng

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Franziska von Barzheim Manuela Rita Lo Russo
Normalerweise macht man eine Anzahlung und bei der Übergabe den Rest.
Aber immer schriftlich festhalten.

Martin Kaiser Manuela Rita Lo Russo Sie haben bei der Übergabe CHF 700.00 bezahlt? Wenn ja, haben sie sicher eine Quittung.

Tobias Lutz Ich sehe hier zum einen das Beweisproblem der Verkäuferin, d.h. das CHF 700 noch zu zahlen sind. Zum anderen sehe ich hier beim Bestehen auf die "Kaufsumme" Rechtsmissbrauch, da massgebend ist, was die Parteien gewollt haben. Es war wohl für beide Parteien klar, dass es ein Schenkungsvertrag sein soll. Weshalb ein KV schriftlich abgefasst wurde, weiss ich nicht. Natürlich ist auch hier die Beweisbarkeit ein Problem. Es liegt ja schriftlich ein KV vor und ihre Vertragspartnerin wird kaum zugeben, dass sie eine Schenkung wollte. Da wird's schwer mit dem Nachweis einer Schenkung, sofern nicht Chatverläufe, Zeugen hierfür vorhanden sind.

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