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Hab aus dem 2011 einen arztbericht aus der reha nun muss ich den anfechten weil herauskam das die aerztin die den geschrieben hat gar keine aerztin war( wurde verurteilt im jahr 2015) sondern eine anaesthesieschwester die sich als aerztin ausgab. Die iv hat sich all die jahre immer wieder auf genau diesen bericht gestuetzt der in meinen augen falsch war. leider ist das urteil anscheinend schon gefaellt ueber meinen fall aber noch nicht verkuendet. Was tun?
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Hab aus dem 2011 einen arztbericht aus der reha nun muss ich den anfechten weil herauskam das die aerztin die den geschrieben hat gar keine aerztin war( wurde verurteilt im jahr 2015) sondern eine anaesthesieschwester die sich als aerztin ausgab. Die iv hat sich all die jahre immer wieder auf genau diesen bericht gestuetzt der in meinen augen falsch war. leider ist das urteil anscheinend schon gefaellt ueber meinen fall aber noch nicht verkuendet. Was tun?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:41
Stefan Stutz
Bei der Urteilsverkündigung hast du ein Einsprache recht... Mach dies dann geltend und Berufe dich auf den Arztzügniss, dass kein "Arzt" ausgestellt hat.
Fr, 02/06/2017 - 16:41
Susan Stadelmann
Rechtsschutz!
Fr, 02/06/2017 - 16:41
Sandra Hammerer
Ich würde sagen das wäre ein Grund für eine Revision
Fr, 02/06/2017 - 16:41
Roman Pulfer
Die Invalidenversicherung erlässt (Leistungs-)Verfügungen, keine Urteile. Bevor eine Verfügung erlassen wird, erhältst du einen schriftlichen Vorbescheid, in welchem die Invalidenversicherung den Inhalt ihrer Verfügung detailliert ankündigt. Gegen diesen Vorbescheid kannst du innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung deine Einwände anbringen (schriftlich oder mündlich bei der IV-Stelle selbst). Sollte in der Sache bereits eine Verfügung ergangen sein, kannst du die Revision der Verfügung beantragen und so eine neue Verfügung erwirken, vorausgesetzt der Arztbericht hatte erheblichen Einfluss auf die Verfügung und war inhaltlich unrichtig.