Hab auch mal ne kurze Frage. ein Freund von ist seit kurzem pensioniert, arbeitet jetzt auf Abruf als Kurier/Chauffeur!! Privat ist er seit Jahren unfallfrei gefahren, ohne Kratzer oder sonst was!! Nun ist ihm mit dem Auto des Arbeitgebers während der Arbeitszeit ein Malheur passiert, d.h. er ist beim Rückwärtsfahren und zum Ware ausladen in eine Mauer gefahren, so dass die Stossstange nicht mehr so ausschaut wie sie sollte. Nun sagte ihm der AG, dass er 1000.- SB aus der VK übernehmen müsse!! Ist das rechtlich zu lässig???

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteiner Wie ist es im Arbeitsvertrag geregelt?

Hanspeter Buff das weiss ich nicht, müsste ihn fragen

Gaazii Shahini Ich bin mir nicht sicher, aber bei Arbeitsunfällen haftet doch der AG? Klar bei fahrlässigem Verhalten des Arbeitnehmers sieht's dann wieder anders aus.

Werner M. Rohr Dieser Betrag dürft dem Selbstbehalt der bei Kaskodeckung entsprechen. Schadensdeckung bei Grobfahrlässigkeit besteht, sofern versichert, nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst fährt, nicht aber bei Drittbeteiligten. In diesem Fall würde ich mal mit der eigenen Privathaftpflichtversicherung reden, sofern du eine hast.

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