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Hab auch mal kurz eine Frage: ich habe 2012 einem Kollegen aus der Patsche geholfen. 3.600,- für seinen Job bezahlt und ca. 10.000,- an Steuern. Leider habe ich nichts schriftlich aufgesetzt (sch... kollegen-vertrauen). Kann es aber nachweisen, da Überweisungsbeleg durch Bank und wegen der Steuerschulden, da ich persönlich am Amt war und eingezahlt habe.
Kann mir jemand sagen, ob ich mit diesen Beweisen eine Chance auf Betreibung oder ähnliches habe? Oder was ich sonst tun kann, da ich natürlich das ausgelegte Geld retour haben will.
Danke schonmal im voraus
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Hab auch mal kurz eine Frage: ich habe 2012 einem Kollegen aus der Patsche geholfen. 3.600,- für seinen Job bezahlt und ca. 10.000,- an Steuern. Leider habe ich nichts schriftlich aufgesetzt (sch... kollegen-vertrauen). Kann es aber nachweisen, da Überweisungsbeleg durch Bank und wegen der Steuerschulden, da ich persönlich am Amt war und eingezahlt habe.
Kann mir jemand sagen, ob ich mit diesen Beweisen eine Chance auf Betreibung oder ähnliches habe? Oder was ich sonst tun kann, da ich natürlich das ausgelegte Geld retour haben will.
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Moni Niemeyer
Ich hab mal gehört, betreiben kann man auch ohne beweisen, aber nur von Hörensagen.... Hast du das Geld damals dem Kollegen überwiesen? Was für ein Verwendungszweck hast du damals angegeben? Ich schreibe bei so etwas immer Leihgeld...
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Conny Lerchl
zur vervollständigung: bei den 3600,- habe ich auf dr überweisung den zweck geschrieben und der empfänger ist klar mitlerweile. aber wegen den 10 000,-, da bin ich persönlich am kreisbüro zürich vorbei und habe eingezahlt, habe keinen beleg mehr :-( (ich könnte mir in den a.... beissen)
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Moni Niemeyer
Ich denke für die 3600 sieht es gut aus, bei den 10.000 kann es schon schlechter aussehen... Ich weiß jetzt auch nicht, wer von beiden mehr in der Beweiskraft sein muss.... Aber ich bin kein Profi... Daher hoffe ich, es kommen gleich noch ein paar mehr antworten...
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Mladen Djokic
Nach Art.8 ZGB hat derjenige die Beweislast zu tragen, der Rechte aus einer behaupteten Tatsache ableitet.
Prinzipiell könnte dein Kollege also die Bezahlung der 10'000 verneinen und du müsstest diese Zahlung dann beweisen. Sollte er jedoch behaupten, dass es sich (wie Karin oben geschrieben hat) um eine Schenkung handelt, trifft ihn die Beweislast.
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Carolin Metzler
Man kann auch sagen, dass sie beweisen muss, dass es ein Darlehen ist.... Die Diskussion hatten wir irgendwann schonmal in einem Post
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Mladen Djokic
Wir liegen beide falsch?. Nur sie trägt die Beweislast, sofern es sich seit beginn an um ein Darlehen handelt, auch wenn er behauptet es sei eine Schenkung. Ihn trifft lediglich die Beweislast, sofern er behauptet, dass das Darlehen im Nachhinein zur Schenkung wurde.
http://www.arnoldrusch.ch/pdf/130825_ajp_rusch_bornhauser.pdf
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Carolin Metzler
Diese Auffassung ist auch nicht unstrittig, aber ich mag nicht suchen - wie gesagt: wir haben genau diese Frage schonmal in einem Post diskutiert...
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Claudia Wild
Der Beweis ist relativ einfach wenn du einen auszahlungsbeleg hast. Er müsste auch belegen können wie er es bezahlt hat. Ich würde mal auf gut Glück betreiben
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Claudia Wild
Stichwort Beweiskette. Darauf achten die Schlichtungsstellen auch
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Claudia Wild
Je mehr sich ein roter Faden Bildet umso eher kommt man durch
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Daniele Procopio
Claudia Wild Schlichtungsstellen können nur bis 2000 CHF selbst entscheiden.
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Claudia Wild
Spielt auch keine Rolle. Schlussendlich entscheidet das Gericht was gemacht wird anhand der Unterlagen. Je schlüssiger diese mit dem Sachverhalt übereinstimmen umso grösser die Chancen.
Fr, 02/06/2017 - 14:47
Claudia Wild
Und die beweiskette...