ha ä frag bezüglich sozialamt zürich
wer cha mir da uskunft gä? s goht um leistigs kürzige.... wieviel me dörft max kürze usw

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Kommentare

Carolin Metzler

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(admin) tuen bitte dini Frag direkt hier poste, denn chömmer luegge

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Pascal Heidelberger

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Wenn ich mich recht erinnere, maximal 30% vom Grundbedarf für den Lebensunterhalt. Habe aber gerade keine Quelle dazu

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Carolin Metzler

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30% vom Grundbedarf ist richtig, dazu können Integrationszulagen und Einkommensfreibeträge gestrichen werden
(http://www.sozialhilfe.zh.ch/Handbuch/14.2.01.%20Leistungsk%C3%BCrzung%2...)

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Katrin Barbara Stoffner

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ok, und was kann ich tun wenn es fast 50% gekürz worden ist?

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Carolin Metzler

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warum wurde denn die Leistung so drastisch gekürzt?

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Katrin Barbara Stoffner

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da sie (die frau vom sozialamt) mich troz gültigen arztzeugnissen zur arbeit schicken wollte und ich nicht ging...

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Carolin Metzler

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und für wie lange ist die kürzung?

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Katrin Barbara Stoffner

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hat sie nicht gesagt....,
ich erhalte nur ein mail von ihr das sie es kürzt und sonsts nichts.... ebenso hat sie die kk prämie seit über 3 monaten nicht einbezahlt obwohl ich dies schriftlich hab das es direkt übernommen wird...

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Cosima Grögli

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lüüt mal bim kabtonaöe sozialamt vom kt zh a.die beantwortet dir die frage ide regel

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Emil Zeller

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kannst auch Einsprache gegen den Entscheid der Kürzung beantragen. Steht immer die Adresse der nächsten Instanz auf dem Entscheid. So kannst Du die Kürzung herauszögern. Das man 30%kürzen kann, finde ich als extrem Existens gefährdend. Das wären dann ca 600.-Mt zum èberleben? und das noch min. 3 Monate? schlimm

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Katrin Barbara Stoffner

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also hab angerufen..... es sei anscheinend keine kürzung in dem sinne sondern einfach wegen meinungs verschiedenheiten zu dieser (in meinen augen kürzung) gekommen bis alles geklärt ist...

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