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Hätte jemand kurz Zeit?
Per Pn. Steuern Aargau
Pensionskassen Auszahlung.
Wenn ich meinen Vater die Auszahlung angebe von 11300 Franken pensionskasse.
Macht das gleich 1800 mehr steuern aus? Kann das sein? ?
Ich kenn mich absolut nicht aus.

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Hätte jemand kurz Zeit?
Per Pn. Steuern Aargau
Pensionskassen Auszahlung.
Wenn ich meinen Vater die Auszahlung angebe von 11300 Franken pensionskasse.
Macht das gleich 1800 mehr steuern aus? Kann das sein? ?
Ich kenn mich absolut nicht aus.


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Kommentare
Mo, 01/10/2018 - 01:23
Robert Schweng
Toni Kägi Das kann gut so passen. Stichwort: Kapitalsteuer
Andreas Thanner Ja, das ist sehr gut möglich. Das nennt sich Steuerprogression und ist schweizweit so.
Die Frage ist nur, ob die Pensionskassenauszahlung zum selben Steuersatz besteuert wird wie das „normale“ Einkommen.
Amras Amandil Ich habe gerade dieses Jahr für Wohneigentum Fr. 120‘000.— aus meinem BVG genommen.
Das hat mich Fr. 9‘500.— Steuern gekostet - nebst den „normalen“ Steuern!
Das kommt auf den Kanton an.
Im Thurgau hätte ich Fr. 2‘000.— weniger bezahlt!
Birgit Rechsteiner Auszahlungen aus BVG werden nicht zum Normalsatz besteuert. Sie unterliegen auch einer Progression - aber egal wie hoch das restliche Einkommen ist, dies wird separat berechnet und kann also nicht mit dem Tax-Tool berechnet werden.
Am einfachsten klärst du das mit dem Steueramt - wenn es um die Planung für das Jahr 2018 oder 2019 geht - wenn es schon passiert ist - dann ist es eh zu spät!
René von Allmen Hier könnt Ihr die Steuerbelastung von Ausszahlungen aus 2 und 3a berechnen. Auszahlungen aus Vorsorge unterliegen einem reduzierten Steuersatz und sind je nach Kanton unterschiedlich. Wenn man die Möglichkeite hat sollte man die Gelder immer auf 2 Freizügikeitskonten auszhalten lassen. Danach inkl. 3a Gelder innert 3 Jahren auszahlen lassen. So bricht man die Progression massiv!
https://www.szkb.ch/pub/ueber-die-szkb/servicezentrum/informieren/tools-...