Gutn Abend habe folgndes problem mein Vater hat vor ca. 18 jahren ein kleines Sgel Boot von einem Kollegn einstellen lassen . Der gute Mann ist für uns nicht auffindbar aber wir benötigen den Platz jetzt selber. Aussage der Polizei ist das wir nichts machen dürfen mit dem Boot. Stimmt das? Ist das so das wir es behalten müssen? Danke für eure mithilfe

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Kommentare

Patrick Fischer

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(Admin) Ja leider, wenn Ihr es entsorgt, zum Beispiel und der Inhaber es irgendwann zurück möchte, seit Ihr verantwortlich.

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Babsy Barbara Holl

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ihr müsst eine richterliche Verfügung erlangen, die eine Entsorgung (oder Verkauf) bewilligt.

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Carolin Metzler

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http://www.hev-aargau.ch/fileadmin/user_upload/HEV_Aargau/Publikationen/...
Das vorgehen ist meines erachtens auch hier einzuhalten bzw anwendbar

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