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Gutenabend, ich habe eine Frage in Bezug Nebenkosten bei Mietwohnung. Wir wohne in Tessin in einer Wohnung zur Miete die von privaten vermietet wird. Darf der Vermieter sich stundenlohn verrechnen fürs Zuhause sein, falls wir anrufen (zum Beispiel um die Karte zum waschen aufzuladen) und für rasenmähen (es ist kein wirklicher rasen, die Fläche ist ca 2m auf 2m) ecc
In unsere Abrechnung steht zB 26fr/h für rasenmähen, 7fr/h für zuhause sein (total ca 6500fr), und weitere solche Punkte. Das total kommt auf über 10000fr was dann sozusagen auf 5 Wohnungen aufgeteilt wird. Zwei sind von ihren erwachsenen Kinder besetzt. In einer wohnte meine Mutter und eine steht leer. Wir haben die Quittungen ecc verlangt für diese Rechnung, aber sie haben nur diese eine Rechnung die sie selber geschrieben haben, wo darauf alles aufgelistet ist. Ist dies rechtens?
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Gutenabend, ich habe eine Frage in Bezug Nebenkosten bei Mietwohnung. Wir wohne in Tessin in einer Wohnung zur Miete die von privaten vermietet wird. Darf der Vermieter sich stundenlohn verrechnen fürs Zuhause sein, falls wir anrufen (zum Beispiel um die Karte zum waschen aufzuladen) und für rasenmähen (es ist kein wirklicher rasen, die Fläche ist ca 2m auf 2m) ecc
In unsere Abrechnung steht zB 26fr/h für rasenmähen, 7fr/h für zuhause sein (total ca 6500fr), und weitere solche Punkte. Das total kommt auf über 10000fr was dann sozusagen auf 5 Wohnungen aufgeteilt wird. Zwei sind von ihren erwachsenen Kinder besetzt. In einer wohnte meine Mutter und eine steht leer. Wir haben die Quittungen ecc verlangt für diese Rechnung, aber sie haben nur diese eine Rechnung die sie selber geschrieben haben, wo darauf alles aufgelistet ist. Ist dies rechtens?
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Kommentare
Mi, 25/04/2018 - 00:19
Robert Schweng
Robert Schweng Dann ist der Vermieter wohl auch der Abwart.
Hier sehen was er für den Gebäudeunterhalt verrechnen darf und was nicht.
Sie können euch eine detaillierte Auflistung sowie Einsicht in die Belege verlangen.
https://www.beobachter.ch/wohnen/miete/nebenkosten-was-alles-zum-mietzin...
Astrea Calderone-Diaz Ja eben, er hat keine Belege. Deshalb frage ich ja ob das rechtens ist, dass er einfach so Summen auflisten darf ohne dass er für diese Quittungen oder Belege hat..
Er ist pensioniert, ist also nicht abwart von Beruf.
Eveline Gutmann also für Warten zu Hause darf er sicher nichts verrechnen. Die Nebenkosten müssen im Vertrag definiert sein.
Walter Büchi gemäss art. 4 vmwg dürfen dem mieter nur die für die erstellung der nebenkostenabrechnung entstehenden verwaltungskosten verrechnet werden. für die heizkosten darf allerdings die ganze verwaltungsarbeit , die für den betrieb der heizungsanlage entsteht, verrechnet werden, d.h. aufwand für die bestellung von heizöl, kaminfeger etc.( art. 5 vmwg)
sie können beim vermieter einblick in die belege verlangen, darauf haben Sie gemäss art. 257b or ein anrecht.
im link vom mieterverband ist ein musterbrief mit dem sie einsicht in die belege schriftlich fordern.
https://www.mieterverband.ch/mv/mietrecht-beratung/ratgeber-mietrecht/to...
Walter Büchi Astrea Calderone-Diaz wenn sie die belege des vermieters anzweifeln, sollten sie damit vor die schlichtungsbehörde in ihrer gemeinde gehen.
hier wäre eine anlaufstelle für sie:
Ufficio di conciliazione Bellinzona Via Lugano 1
6501 Bellinzona
091 825 10 75
ufficioconciliazione@bluewin.ch