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Guten Tag Zusammen
Vielleicht kann mir hier Jemand Auskunft geben: ich hatte seit 14 Monaten eine Untermieterin in meiner Praxis. Sie hat gekündigt per Ende Februar (3 Monate Kündigungsfrist). Sie ging zwei Monate früher. müsste also noch zwei Monate zahlen. Statt dies zu tun, hat sie mich bei der Schlichtungsbehörde beklagt. Der Mietzins während der Mietdauer sei zu hoch gewesen. Sie hatte vor Unterzeichnen des Vertrages und während der Mietdauer den Mietzins nie angeprangert. Kann sie damit jetzt durchkommen?
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Guten Tag Zusammen
Vielleicht kann mir hier Jemand Auskunft geben: ich hatte seit 14 Monaten eine Untermieterin in meiner Praxis. Sie hat gekündigt per Ende Februar (3 Monate Kündigungsfrist). Sie ging zwei Monate früher. müsste also noch zwei Monate zahlen. Statt dies zu tun, hat sie mich bei der Schlichtungsbehörde beklagt. Der Mietzins während der Mietdauer sei zu hoch gewesen. Sie hatte vor Unterzeichnen des Vertrages und während der Mietdauer den Mietzins nie angeprangert. Kann sie damit jetzt durchkommen?
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Kommentare
Do, 10/05/2018 - 20:01
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Mit Beweisen kann man auch Rückwirkend etwas erreichen.
Wenn Ausstattung und Mietzins einem Drittvergleich stand hält, immer alles in Ordnung war etc. sollte das aber nicht gehen...
Monique Schmidli-Rieder Würde meinen solange die Untermiete nicht höher war als was du bezahlt hast, du dich also nicht bereichert hast, immer alles ok und nutzbar war und sie nie was gesagt hast, würde ich denken, da wird nix passieren und sie dir nach wie vor die zwei Mietzinse schulden
Uds Kluge Nein kommt Sie nicht durch damit, da Sie den Vertrag unterschrieben hat und auch durch Ihre Einzahlungen dies bestaetigt hat. An Ihrer Stelle wuerde ich aber ebenfalls bei der Schlichtungsbehoerde die fehlenden 2 Monatsmieten einklagen