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Guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme. Ich bin im August 2012 zurück in die Schweiz gezogen (von Frankreich). Der Vater meiner beiden Söhne (jetzt 8 und 10) ist in Frankreich geblieben. Wir waren nicht verheiratet, die Kinder hat er gerichtlich annerkannt (in der Schweiz und Frankreich). Unterhaltsbeitrag wurde von einem Anwalt fixiert. Der Anwalt hatte den Vertrag jedoch nicht eingeschickt um gerichtlich bestätigen zu lassen es sind lediglich unsere Unterschriften drauf. Er kommt seiner Pflicht nicht nach und habe jetzt geklagt weil wir mit 3500 monatlich und 3 Kindern (Tochter aus erster Ehe aber der Vater kommt seinen Pflichten nach und im Okt 2014 wieder geheiratet, keine gemeinsamen Kinder mit meinem jetztigen Mann) fast nicht durch den Monat kommen. Nach Mieteabzug ect bleiben uns keine 500 franken. Der Vater der Jungs schickt die Dokumente nicht ein und das Kreisgericht hat mir gesagt ohne Dokumente gibts keine Verhandlung, ohne Verhandlung keine annerkannte Unterhaltsregelung und somit keine Unterhaltbevorschussung. Kann ich da nichts machen? Steht den Jungs kein Unterhalt zu? Respektife muss ich alleine für alles aufkommen ohne Hilfe?
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Guten Tag zusammen und vielen Dank für die Aufnahme. Ich bin im August 2012 zurück in die Schweiz gezogen (von Frankreich). Der Vater meiner beiden Söhne (jetzt 8 und 10) ist in Frankreich geblieben. Wir waren nicht verheiratet, die Kinder hat er gerichtlich annerkannt (in der Schweiz und Frankreich). Unterhaltsbeitrag wurde von einem Anwalt fixiert. Der Anwalt hatte den Vertrag jedoch nicht eingeschickt um gerichtlich bestätigen zu lassen es sind lediglich unsere Unterschriften drauf. Er kommt seiner Pflicht nicht nach und habe jetzt geklagt weil wir mit 3500 monatlich und 3 Kindern (Tochter aus erster Ehe aber der Vater kommt seinen Pflichten nach und im Okt 2014 wieder geheiratet, keine gemeinsamen Kinder mit meinem jetztigen Mann) fast nicht durch den Monat kommen. Nach Mieteabzug ect bleiben uns keine 500 franken. Der Vater der Jungs schickt die Dokumente nicht ein und das Kreisgericht hat mir gesagt ohne Dokumente gibts keine Verhandlung, ohne Verhandlung keine annerkannte Unterhaltsregelung und somit keine Unterhaltbevorschussung. Kann ich da nichts machen? Steht den Jungs kein Unterhalt zu? Respektife muss ich alleine für alles aufkommen ohne Hilfe?

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Kommentare
Fr, 29/06/2018 - 18:52
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli ob es monatlich reicht oder nicht ist nicht dass problem des vater ausser für sein/e kind/er. wenn er bis jetzt nicht bezahlt hat wird er wahrscheinlich auch danach nocht bezahlen. vielleicht hilft es eine alimenten bevorschussung zu machen( auf jedem jugensekrerariat) somit hat man selber keinen stress mit eintreiben. mit der unterschrift erkennt er den unterhaltsvertrag an
Kurt Egli Unterhaltstitel in Europa:
https://europa.eu/youreurope/citizens/family/couple/maintenance/index_de...
Robert Schweng Ich frage mich gerade, ob der KV tatsächlich überhaupt noch Alimente bezahlen muss, da sich ihr Haushaltseinkommen durch die neue Heirat ja auch geändert hat?
Der Lohn in Frankreich dürfte ja auch geringer sein als in der Schweiz.
Markus Meyer DAS wird Thema einer Verhandlung sein.....auch werden die einkommensverhältnisse vom KV und der KM neu beleuchtet. Klar kann das Pendel so oder so ausschlagen.
Cindy ZwyssigKinderzulagen haben Sie in dem Jahr wo Ihr Mann jetzt arbeitet nicht beantragt und bezogen?? Das sind 200 pro Kind im Kanton SG!
Natascha Courteaux Doch die haben wir soeben eingereicht 😊
Cindy Zwyssig Die werden Sie auch rückwirkend erhalten, das ist ja schon mal gut. Aber ich finde es komisch, dass das nicht schon bei der Einstellung Ihres Mannes beantragt wurde.
Natascha Courteaux Cindy Zwyssig die wussten nicht das es über meinen Mann läuft. Ich habe mich erkundigt und mussten es ihnen mitteilen 😂