Guten Tag Zusammen ich habe eine frage betreffend hauskauf in konkubinat.
Wenn mein Partner und ich ein Haus bauen möchten das zum Beispiel folgendes Kostet:
Haus Kosten 1 Mio
Eigenmittel kommen von mir 200 000.-
Wir würden Miteigentum machen wo vertraglich festgehalten ist dass ich 200 000 eingebracht haben. Hypothek amortisation und NK würden je zur Hälfte bezahlt werden solange noch keine Kinder da sind und ich 100 % arbeite.

Jetzt zur Frage:
Falls wir uns trennen würden z.b nach 3 Jahren und er hätte 20 000 Amortisiert und ich auch 20 000. Und ich würde gerne im Haus bleiben.
Müsste ich Ihm dann nur die 20 000 Fr bezahlen die er eingebracht hätte ist das korrekt ? und falls er bleiben wollte müsste er mir 220 000 Fr ausbezahlen ? wie wäre es wenn das haus jetzt 1,2 Mio wert hätte. Müsste ich ihm dann 100'000 (Mehrwert) und die 20 000 Amortisation auszahlen ?

Was wäre wenn er nicht aus dem Haus möchte ?
Muss man das auch schriftlich festhalten ?

Danke für eure Auskunft

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Kommentare

Robert Schweng

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Rolf Stüssi .
Im Kaufvertrag und Hypothekarvertrag

Birgit Rechsteiner ... Es wird bei einer Trennung auch die Tragbarkeit ausgerechnet. Virlleicht müsst ihr das Haus dann verkaufen...
Und eine Anpassung (Kündigung) des Hypovertrages kostet auch ne Mange...
Wer dann diese kosten tragen müsste würd ich auch grad regeln...

Rolf Stüssi .
Die Tragbarkeit wird wohl bei einer Trennung nicht mehr durch eine Person gegeben sein, somit müsstet ihr das Haus verkaufen oder umgehend einen Partner suchen.
Wer wie viel zur Amortisation beigetragen hat, können mittels Zahlungsbelegen nachgewiesen werden.
Empfehle Euch ein gemeinsames Konto auf den Namen von Deinem Partner und Dir, wo ihr beide die Zins und Amortisationszahlungen jeweils zur Hälfte tätigt und dort abgebucht wird, dann habt ihr eine saubere Buchhaltung.
Das Du die Eigenmittel von Fr. 200'000 eingebracht hast, steht im Kaufvertrag für das Haus bzw. im Hypothekarvertrag.

Enrico Bangerter all das was in einer Beziehung erwiertschaftet wir oder gebaut wirt geteilt so wie bi einer ehe

Janet Hausin Rolf Stüssi und im grundbuchamt

Jessika Mueller wie wäre es dann wenn ich die tragbarkeit erfüllen würde ? und das haus wie oben erwähnt mehr wert hat.

Birgit Rechsteiner Musst du ihn auszahlen...
Ausser ihr legt vertraglich eine Wertbasis fest, die aber auch gerichtlich verhebt...

Birgit Rechsteiner Kann sein. Je nach Wertsteigerung könnte es eben nicht verheben.
Und wenn er noch was an Investitionen zahlt, dann den Zeitwert davon auch noch...

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