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Guten Tag Zusammen
Ich habe bei einem Online Shop am 1.juli eine Klimaanlage auf Vorauszahlung bestellt. Da meine Mutter aber in der Zwischenzeit eine gekauft hat, habe ich gedacht, dass wenn ich die Andere nicht einzahle, sie nicht versendet wird und das der Kauf hinfällig wird. Ich wurde an meinen Kauf per Mail am 7.August erinnert und habe dem Herrn X am gleichen Tag geschrieben das sich der Kauf erübrigt hat und meine Mutter in der Zwischenzeit eine gekauft hat. Herr X hat mir daraufhin mit Inkasso gedroht,ebenfalls am 7.August. Ich habe mit Hilfe der Unia ein Schreiben gemacht am 9.August. Daraufhin hat er nichts geantwortet und am 22. August die 1. Mahnung geschickt. Die Unia meint das Herr X die Kosten schnell auf 200-300Fr.erhöhen kann und das es mein Risiko sei. Ist das so? Kann Herr X mich wirklich betreiben? Kann ich denn wirklich gar nichts mehr machen? In den AGB's steht nichts von Wiederuffsrecht oder Rücktrittsmöglichkeiten nur wenn das Produkt defekt ist darf man Kontakt aufnehmen. Sie können sich selber davon überzeugen, wenn Sie auf die Homepage gehen.
Ich bitte um Ihren Rat.
Vielen Dank
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Guten Tag Zusammen
Ich habe bei einem Online Shop am 1.juli eine Klimaanlage auf Vorauszahlung bestellt. Da meine Mutter aber in der Zwischenzeit eine gekauft hat, habe ich gedacht, dass wenn ich die Andere nicht einzahle, sie nicht versendet wird und das der Kauf hinfällig wird. Ich wurde an meinen Kauf per Mail am 7.August erinnert und habe dem Herrn X am gleichen Tag geschrieben das sich der Kauf erübrigt hat und meine Mutter in der Zwischenzeit eine gekauft hat. Herr X hat mir daraufhin mit Inkasso gedroht,ebenfalls am 7.August. Ich habe mit Hilfe der Unia ein Schreiben gemacht am 9.August. Daraufhin hat er nichts geantwortet und am 22. August die 1. Mahnung geschickt. Die Unia meint das Herr X die Kosten schnell auf 200-300Fr.erhöhen kann und das es mein Risiko sei. Ist das so? Kann Herr X mich wirklich betreiben? Kann ich denn wirklich gar nichts mehr machen? In den AGB's steht nichts von Wiederuffsrecht oder Rücktrittsmöglichkeiten nur wenn das Produkt defekt ist darf man Kontakt aufnehmen. Sie können sich selber davon überzeugen, wenn Sie auf die Homepage gehen.
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Kommentare
Mo, 26/08/2019 - 18:27
Robert Schweng
Markus Meyer Verträge.... und das ist einer... sind einzuhalten
Birgit Rechsteiner Ja klar. Wenn du bestellst hast du zu zahlen. Da ist er absolut im Recht!
Rückgaberecht gibt es in der Schweiz nicht.
Miriam Salman natürlich bist Du verpflichtet die Ware zu bezahlen und der VK kann Dich betreiben. Wenn man etwas auf Vorauszahlung bestellt, heisst es nicht, dass die Bezahlung freiwillig ist! Wenn der Herr / Onlineshop keine Rücktritt / Rücknahme akzeptiert, so ist es auch nicht in AGB festgehalten. (da Du in Arizona wohnst, kannst Du aber locker auch 2 Klimaanlage brauchen, ist ja echt heisst bei euch ✌️)