Guten Tag zusammen
Frage: meine Freundin ist in Scheidung. Ein Streitpunkt sind noch die Autos welche noch während der Ehe angeschafft wurde.

Das Auto meiner Freundin hat einen Wert von Fr. 6000.-, das des Ex einen Wert von Fr. 3000.-.

Wieviel muss meine Freundin ihm nun bezahlen?

Von mir aus die Differenz durch 2, das heisst Fr 1500.-.
Er meint die volle Differenz von Fr. 3000.-.

Bitte um fundierte Antworten.

Vielen Dank schon mal und e schöne Obe.

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Kommentare

Robert Schweng

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Walter Büchi da die autos in der ehe angeschafft wurden zählen sie zur gemeinsamen errungenschaft.
bei einer güterrechtlichen auseinandersetzung sind die vermögensgegenstände zu ihrem verkehrswert einzusetzen (art. 211 zgb). die vermögenswerte der errungenschaft werden hälftig geteilt (art. 215 zgb).
somit wären es m.e. 1500.-

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