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Guten Tag Zusammen
Eine kleine Frage... ich habe ein Verlustschein ( wie das aussieht werde ich nie ein Rappen sehen, da der Herr angibt er Arbeitet nicht)
Stimmt das ich mit dem Verlustschein in ein Inkassobüro gehen kann, sie können mit weiterhelfen!!!! Wenn Ja wie muss ich da vorgehen??
Danke für eure Hilfe
Kiss
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Guten Tag Zusammen
Eine kleine Frage... ich habe ein Verlustschein ( wie das aussieht werde ich nie ein Rappen sehen, da der Herr angibt er Arbeitet nicht)
Stimmt das ich mit dem Verlustschein in ein Inkassobüro gehen kann, sie können mit weiterhelfen!!!! Wenn Ja wie muss ich da vorgehen??
Danke für eure Hilfe
Kiss
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Kommentare
So, 06/05/2018 - 14:03
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli wenn er nicht bezahlen kann wird er es auch bei einen inkassko nicht bezahlen
Monique Schmidli-Rieder Ob ein Inkassobüro dir weiterhelfen kann, kann ich dir nicht sagen. Du musst einfach wissen dass du dafür ebenfalls bezahlst plus noch die Kostenvorschüsse für die betreibungen. Und mehr als betreibung können die Inkassobüros auch nicht machen. Denn der Schuldner wird auch da nix anderes sagen, geschweige denn bezahlen. Wenn du die Vermutung hast, dass er trotzdem arbeitet würd ich eher auf einen Detektiv zurück greifen. Natürlich je nachdem wie hoch die Schuld ist.
Spinitta Vincenzo Alimenten kann mann dir worschiessen! Frage mahl den sozialdinst im deine gemeinde/stadt.
Die holen sie sich dan bei ihm!!
Rolf Stüssi Der Verlustschein verjährt nach 20 Jahren, welcher durch eine erneute Betreibung vor Ablauf der 20 Jahre die Verjährung unterbrochen werden kann.
Die Inkassobüros (bin ehrlich gesagt kein Fan davon) haben einfach die Möglichkeiten, den Verlustschein zu terminieren und durch sporadische Abfragen in den Datenbanken mehr Einsicht und sofern diese einen Inkassofall vom entsprechenden Gläubiger haben, wo er bezahlt, haben Sie die Annahme, dass evt. doch noch was zu holen ist oder sich die Bonität evt. neuen Job etc. plötzlich verbessert.
Das ist der Vorteil eine Inkassobüros und diese wissen, wie Sie vorgehen müssen, aber das kannst du genau so gut selber machen, indem du jedes Jahr einen Betreibungsauszug des Schuldners einholst und je nach dem, ob weitere Verlustscheine ausgestellt oder Betreibungen bezahlt werden, die Forderung neu zu betreiben und Kosten vorzuschiessen oder abzuwarten.
Spätestens wenn die Person vor der Pensionierung ist, besteht evt. die Möglichkeit doch noch Geld zu holen, wenn allenfalls die berufliche Vorsorge ausbezahlt wird.
Andere Möglichkeit ist, direkten Kontakt mit dem Schuldner und monatlich einen Betrag abmachen, wo direkt überwiesen wird, wenn nur Fr. 50 oder Fr. 100 kommen ist das zwar nicht viel aber immerhin ein Anfang.
Viel mehr gibt es leider zu diesem Thema nicht mehr zu sagen, ausser viel Erfolg und vorallem gute Nerven.