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Guten Tag zusammen,
Also ich habe da mal eine Frage. Wie ist das wenn ich als IV Bezügerin ( erhalte auch Ergänzungsleistungen) erbe? Man hat mir erzählt die IV würde das Geerbte Geld zurückfordern. Ist das tatsächlich der Fall?
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Guten Tag zusammen,
Also ich habe da mal eine Frage. Wie ist das wenn ich als IV Bezügerin ( erhalte auch Ergänzungsleistungen) erbe? Man hat mir erzählt die IV würde das Geerbte Geld zurückfordern. Ist das tatsächlich der Fall?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:16
Maximilian Meyer
Vielleicht hilft dieser Beitrag weiter -> https://www.ktipp.ch/artikel/d/geerbt-weniger-iv-und-el-gelder/
Fr, 02/06/2017 - 14:16
Nadine Tabet
Bei der IV musst du dir immer bewusst sein, egal wie reich oder arm du bist, der IV-Grad ist nicht anders. Du erhälst eine IV-Rente, weil du nicht arbeiten kannst. Bei der EL ist es anders, die erhälst du, weil die Ausgaben grösser sind als die Einnahmen...
Fr, 02/06/2017 - 14:16
Beatrice Röösli
EL und IV müssen nicht zurück bezahlt werden.
Fr, 02/06/2017 - 14:16
Nadine Tabet
bei diesem Fall muss die EL nicht zurückbezahlt werden, sie wird neu berechnet. jedoch ansonsten kann die EL sehr wohl zurückgefordert werden...