Guten Tag zämme, ich habe eine frage.
Ich und meine Frau sind getrennt seit 8.Dezember letztes Jahr und wir haben geteilte Sorgerecht um unsere 3 jährige Sohn und Sie hat Obhut bekommen das er bei Ihr bleiben kann.
Wir Wohnen alle in TG und jetzt hat meine ex einfach ein neue Wohnung gefunden Im andere Kanton und tut mit meinem Sohn und Ihren neuen Partner zügeln ohne mein Einverständnis und das darf Sie eig.nicht machen.
Was soll ich machen weil das ist strafbar was Sie macht!
Morgen sollte mein Sohn bei mir sein denn ganzen Tag, die Besuchszeiten sind gerichtlich geregelt aber Sie will mir morgen trotzdem mein Sohn nicht geben.
Soll ich jetzt direkt zu Kesb gehen wegen dem allem?
Danke für hilfe!

Bewertung: 
0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Ansichten: 15

Kommentare

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Wenn sich die Eltern nicht einigen können, was den Umgang mit den gemeinsamen Kindern betrifft, kann druch das Amt eine Besuchsrechtsbeistandschaft nach Art. 308 Abs. ZGB eingerichtet werden.
https://www.gerichte.sg.ch/home/dienstleistungen/rechtsprechung/kantonsg...

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Robert Schweng

Zum Verfassen von Kommentaren bitte Anmelden.

Sara Salvati-Simione Melde es bei der Kesb ja wehre dich finde nicht korekt von ihr 😥

Denise Gielen-Burger so wie mir bei meiner scheidung von der kesb mitgeteilt wurde kann sie in einen anderen kanton ziehen. es muss vom weg her zumutbar sein und der sohn muss sich wohl fühlen (leider ist das wohl der eltern zweitrangig). es gibt aber auch grenzen. wenn du...Mehr anzeigen

Aleyna Ali Zara Die Beweggründe des Wegzugs können laut Bundesgericht nur dann eine Rolle spielen, wenn es dem einen Elternteil einzig darum geht, das Kind dem anderen Elternteil zu entfremden.
Und sofern durch den Umzug nicht erhebliche Auswirkungen auf die elterliche Sorge und den persönlichen Verkehr entstehen.

Vuk Wick Ja Sie will das sich mein Sohn von mir entfernt und das er mich vergisst.
Soll ich grad zum Kesb gehen oder direkt zum Anwalt??

Aleyna Ali Zara Wie weit ist es?
Und die Frage ist, kannst du beweisen, dass es darum geht euren gemeinsamen Sohn von dir zu entfremden?
Besprich dich zuerst mit dem Anwalt, solltest du einen guten haben, danach zur KESB

Sandra Schnelli-Kehrli sie darf wohnen wo sie will

Hatice Özcan Nöt ganz. ..

Angela Zuber Ebe nöd

Sandra Celestine Lehmann Bsuechsziit mue si ja iihalte und du hesch e aarecht uf dis kind..( 😣😣da hani alles na vor mir)

Sandra Schnelli-Kehrli ja aber sie därf wohne wo sie wet

Sandra Celestine Lehmann Vom wohne hani ja nüt gschribe.

Beat Ketterer In einen Nebenkanton zu ziehen ist nicht verboten . Mit der kesb schneidest du dir ins eigene Fleisch und schadest deinem Kind mehr als es dir nützt .
Du bist sehr schlecht beraten worden und solltest zum Wohle deines Kindes die kesb ganz aus dem Spiel lassen , da dies der schlimmste Albtraum wird für dich und die Kinder ,wenn sich die kesb auch noch einmischt .

Renate Steiger Da hast du recht das kann ein Alpraum werden .

Vuk Wick Die sind jetzt schon informiert und die finden es gut das ich bei denen angerufen habe.
Sie schadet mehr an unseren Sohn mit so sache was Sie abzieht, es kann eine Alptraum werde aber muss es nicht sein da ich mit dem Anwalt hin gehe.

Sandra Schnelli-Kehrli zum gemeinsamen sorgerecht, genannt, gemeinsame elterliche sorge: es gibt alltagsitationen in dennen sie alleine entscheiden darf ohne dich, liess mal durch was gemeinsame elterliche sorge genau heisst. Und was sind die gründe warum sie ihn dir nicht geben will ?

Vuk Wick ja bei alltäglichen situationen kann sie au alleine entscheidend aber bei so wichtigen sachen nicht.
Sie will ihn nicht geben eben aus dem grund weil sie tut umziehen und eig.wäre es besser wenn er bei mir were aber ja, ich kapiere es auch nicht ganz.
nach dem kesb weiss ich mehr.

Sandra Schnelli-Kehrli Vuk Wick ein umzug ist wichtig für ein kind dass er da dabei sein kann

Tan Ja Eva Gefährdung des Kindeswohl wird ev. von der Kesb genannt wenn die Eltern streiten. Dann ist ein Kind schnell mal weg in einer Pflegefamilie.

Robert Schweng Ein Kind kommt sicher nicht in eine Pflegefamilie wenn sich min. einer der beiden Eltern halbwegs vernünftig darum kümmern kann! 😉

0
Noch keine Bewertungen vorhanden

Archiv