Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Tag
Wir sind ein junges paar
Ich habe seit letzter woche auf den untermiet vertrag von dem immobilien Vermieter gewartet, ich habe den auch ausgefüllt...
Jetzt aber war ein Mann da, von der Firma welcher sagt; ich dürfe nicht hier wohnen, und hat sich auch die wohnung angeschaut.. wir haben eigentlich alles ordentlich bis auf die 5 säcke trennmüll auf dem Balkon... er hat gesagt bis nächste woche müsse alles weg sein, obwohl wir das alles ja sammeln und dan wenn es voll ist wegbringen.
Meine Frage ...
Ich habe geleseb das der Wohnungsinhaber/Vermieter gar nicht zu sagen hat,was den untermietvertrag angeht und mein Freund(Mieter mit Mietvertrag) den auch selber unterschreiben darf...???
Und was den müll angeht dürfte er einfach so ihn die wohnung auch wenn er vorher anruft ? Dürften wir ihm das verweigern ?
Und müssen wir diese säcke entfernen ?
Wir wären froh um schnelle Antworten da ich mich schon um alles gekümmert habe...
Mit freundlichen Grüssen
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Tag
Wir sind ein junges paar
Ich habe seit letzter woche auf den untermiet vertrag von dem immobilien Vermieter gewartet, ich habe den auch ausgefüllt...
Jetzt aber war ein Mann da, von der Firma welcher sagt; ich dürfe nicht hier wohnen, und hat sich auch die wohnung angeschaut.. wir haben eigentlich alles ordentlich bis auf die 5 säcke trennmüll auf dem Balkon... er hat gesagt bis nächste woche müsse alles weg sein, obwohl wir das alles ja sammeln und dan wenn es voll ist wegbringen.
Meine Frage ...
Ich habe geleseb das der Wohnungsinhaber/Vermieter gar nicht zu sagen hat,was den untermietvertrag angeht und mein Freund(Mieter mit Mietvertrag) den auch selber unterschreiben darf...???
Und was den müll angeht dürfte er einfach so ihn die wohnung auch wenn er vorher anruft ? Dürften wir ihm das verweigern ?
Und müssen wir diese säcke entfernen ?
Wir wären froh um schnelle Antworten da ich mich schon um alles gekümmert habe...
Mit freundlichen Grüssen
Ansichten:
Archiv
- Juni 2018 (107)
- Juli 2018 (109)
- August 2018 (76)
- September 2018 (82)
- Oktober 2018 (89)
- ‹ vorherige Seite
- 9 of 12
- nächste Seite ›
Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Lin Schaffert
Mein freund hat sich an alles gehalten von den 3
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Birgit Rechsteiner
1. der Vermieter muss dem Untermietvertrag zustimmen. Ohne geht nicht.
2. Müll auf dem Balkon darf der Vermieter untersagen. Wenn ihr den in die Wohnung nehmt, ist es aber kein Problem.
3. der Vermieter hat das Recht in die Wohnung zu kommen, wenn er sich anmeldet und einen guten Grund angibt. Wenn dein Freund ohne seine Zustimmung unter vermietet und evt. bereits andere Bewohner des Blocks bei euch wegen dem Müll auf dem Balkon reklamiert haben, dann denke ich, hat er einen guten Grund... (wenn schon Müll auf dem Balkon, dann würd ich gerne sehen, wie es in meiner Wohnung aussieht)
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Lin Schaffert
Ja klar können wir so machen 😊 danke 😊
Aber trozdem wir haben nicht mal ne reklamation bekommen
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Birgit Rechsteiner
doch, er hat euch doch eine Woche Zeit gegeben - das ist die Reklamation... 😊
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Lin Schaffert
Darf er den sagen wann ich zu meinem freund gehen darf ? Er hat gesagt ich dürfe ihn nurnoch 1-2 mal die woche besuchen ?
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Birgit Rechsteiner
https://www.ktipp.ch/artikel/d/regelmaessiger-besuch-erlaubt/
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Birgit Rechsteiner
nicht, wenn es sich nur um den Vermieter handelt, dein Freund oder du keinen Vormund habt und Volljährig seid und es sich nicht um eine kleine 1-Zimmer Wohnung handelt...
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Lin Schaffert
Wir sind beide volljährig und es ist ne 1 1/2 zimmer wohnung
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Lin Schaffert
Bis jetzt noch keinerlei beschwerden wegen 2 personen
Müssen die das nachweisen können die beschwerden ? Also schriftlich ?
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Lin Schaffert
Oder gelten wörtlich auch ?
Fr, 02/06/2017 - 13:01
Birgit Rechsteiner
Es kann sein, dass die 1.5 Zimmer Wohnung mit 2 Personen überbelegt ist. - dann hat der Vermieter absolut recht...
Mündliche Beschwerden gelten natürlich auch... und - wenn die Wohnung überbelegt ist, dann ist klar dass es kein Untermietvertrag geben darf - und regelmässiges Übernachten da würde auch als Untermietvertrag gelten...
Also, er ist unter Umständen nicht so im Unrecht wie du meinst!