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Guten Tag.
Wir haben uns getrennt und ich möchte gerne wissen, wie es sich jetzt mit der Pensionskasse verhält.
Ich habe eine Trennungsvereinbarung und meine Ex ist schon seit etwa 1 Jahr ausgezogen.
Gilt der Tag ab dem sie ausgezogen ist für die Aufteilung oder wird die Aufteilung erst bei der Scheidung gemacht. Oder gibts sonst etwas wichtiges das man beachten sollte?
Vielen Dank für Infos
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Guten Tag.
Wir haben uns getrennt und ich möchte gerne wissen, wie es sich jetzt mit der Pensionskasse verhält.
Ich habe eine Trennungsvereinbarung und meine Ex ist schon seit etwa 1 Jahr ausgezogen.
Gilt der Tag ab dem sie ausgezogen ist für die Aufteilung oder wird die Aufteilung erst bei der Scheidung gemacht. Oder gibts sonst etwas wichtiges das man beachten sollte?
Vielen Dank für Infos
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Kommentare
Fr, 16/02/2018 - 16:44
Armin Moser
d ufteilig wird ab der schiidig gmacht.
Fr, 16/02/2018 - 18:40
Walter Büchi
neues recht: ab 01.01.2017
art. 122 zgb
"Bei einer Scheidung werden deshalb die während der Ehe erworbenen Pensionskassenguthaben geteilt (Art. 122 ZGB). Dazu wird für jeden Ehegatten die Austrittsleistung (das was man bei einer Barauszahlung des Guthabens erhielte) zum Zeitpunkt der Heirat und der Einleitung des Scheidungsverfahrens bestimmt."
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-i...
"Damit das Gericht den Vorsorgeausgleich vornehmen kann, müssen Sie bei den beteiligten Pensionskassen bzw. Freizügigkeitseinrichtungen eine Bestätigung über die Höhe der Guthaben und die Durchführbarkeit der Teilung einholen (Art. 280 Abs. 1 lit. b ZPO). Für eine korrekte Berechnung muss das Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens bekannt sein.
der relevante zeitpunkt zur berechnung der zu halbierenden guthabens ist somit der eingang des scheidungsbegehrens beim gericht bzw. rechtshängigkeit des ehescheidungsverfahrens.
http://www.gerichte-zh.ch/themen/ehe-und-familie/scheidung/vorsorgeausgl..."