Guten Tag
Wir haben eine Hobbygarage in Berlingen TG mit einem Jahresvertrag unterschrieben. Jetzt ist es so früher war es eine Schreinerei drin und der Vermieter sagte das wir alles machen dürfen was wir wollen, das habe wir auch. Wir haben auf unsere Kosten den ganzen Boden neu geteert und alle Wände neu gestrichen usw. mit unserem Geld. Wir waren 3 Monate lang nur am einrichten, weil wir wollten es gemütlich und schön haben und wir auch extra gefragt, ob wir länger drinnen bleiben dürfen, für den Vermieter war alles ok. Es war ein geben und nehmen.
Gestern kam er zu uns und sagte er will die Werkstatt anders nützen, er hätte sich überschätz. wir sind jetzt scho 7 Monate drin und wollen eigentlich nicht gehen, weil wir viel zu viel Geld und Arbeit in die Werkstatt gesteckt haben.
Darf der Vermieter uns rausschmeissen oder kündigen ohne wirklich einen grund zu haben? Können wir was dagegen machen das wir drinnen bleiben können?
Wir wären sehr froh um hilfe.
Danke

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Kommentare

Diego Martins

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Ihr habt einen Jahresvertrag unterschrieben. Er muss euch nicht kündigen da der Vertrag sowieso in 5 Monaten abläuft.
Länger drin bleiben, könnt ihr nur mit einem neuen Vertrag.

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Ciara Gomez

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Also dem Vermieter kann man hier eigentlich keinen Vorwurf machen.
Normalerweise kann eine Garage innert 2 Wochen gekündigt werden. 🤔🤔🤨

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Diego Martins

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Ein befristeter Vertrag kann man nicht kündigen.

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Fabio Andretto

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Gewerbliche räume sind 6 monate

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Ciara Gomez

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Diego Martins das weiss ich. Ich wollte damit eher sagen, dass man dem Vermieter hier keinen Vorwurf machen kann. 😉

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Kainz Jeff

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Jaa das ist uns klar aber wir wollten länger drinnen bleiben, weil wir mit ihm besprochen haben das wir alles einrichten. Er hatte uns zugestimmt.

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Ciara Gomez

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Kainz Jeff ihr habt mit dem Vertrag auch zugestimmt dass ihr nur ein Jahr bleibt. Daher ist meiner Meinung nach alles rechtens. 😎😎😎

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Diego Martins

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Kainz Jeff Hat er schriftlich zugestimmt? Ich denke nicht, sonst wäre der Fall klar. Wenn er nicht mehr weitervermieten will, könnt ihr nix machen.

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Marcel Marty

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Allenfalls vor die Schlichtungsstelle für Mietsachen ziehen. Aber der befristete Vertrag macht's halt schwierig. Allenfalls gibt's eine Erstreckung.

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Diego Martins

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Was kann er dort anfechten? Wenn er keine Kündigung bekommen hat.
Eine Erstreckung bei Gewerberäumen gilt bei folgenden Härtegründe:
• Ein Verlust der Stammkundschaft würde zu einem Umsatzrückgang
führen.
• Die gemieteten Räume müssen repräsentativ sein.
• Die Geschäftsräume müssen verkehrstechnisch gut erschlossen sein
und an einer guten Passantenlage liegen.

Für ein Hobbygarage wird meistens keine Erstreckung gegeben.

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