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Guten Tag und danke für die Aufnahme.
Ich habe eine Frage betreffend Betreibungen/Rechtsvorschlag..
Ich wurde am 15.06.2018 für eine Schuld betrieben, für die es bereits einen Verlustschein gibt. Der Verlustschein stammt aus dem Jahr 2014, damals war ich noch bevormundet und verbeiständet, weshalb ich selbst keine Kenntnis von der Schuld hatte.
Von der Schuld erfahren habe ich Anfangs 2017, als ich von der Vormundschaft abgelöst wurde. Betrieben wurde ich damals (2014) von EOS Schweiz AG. Nachdem ich also bei EOS Schweiz die Vertragskopien der entstandenen Schuld verlangt habe, wurde mir ein Vertrag zugeschickt, denn nicht ich geschlossen habe. Nach mehrmaligem Telefonieren mit EOS wurde mir ihrerseits zugesichert, keine weitere Betreibung mehr durchzuführen, bis ich die Sache klären konnte. Wobei ich im Vornherein gesagt habe, dass ich aufgrund des Studiums erst in einem Jahr das Geld für einen Anwalt haben werde.
Dennoch wurde ich im Juni betrieben, worauf ich Rechtsvorschlag erhoben habe. Letzten Freitag erhielt ich dann eine Verfügung. In dieser steht, dass ich innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Zustellung eine Stellungsnahme sowie allfällige Beilagen einzureichen habe. Nun ein paar Fragen hierzu:
1. Wenn ich das Schreiben am Freitag erhielt, wäre Morgen Tag 5. Heisst, ich müsste die Sachen persönlich vorbei bringen. Zählen denn aber Samstage und Sonntage wirklich dazu? Da ich arbeiten muss habe ich eigentlich gar keine Zeit, dass morgen dem Gericht zu bringen, ich müsste also erst noch jemanden organisieren. Gilt es denn überhaupt als morgen zugestellt, wenn ich das Morgen beim Gericht vorbei bringe? Weil es ja dann wahrscheinlich ins Sekretariat kommt und ersz später weitergegeben wird, meine ich.
2. Zur Stellungsnahme: Ich habe eine verfasst, wo ich geschildert habe, dass der Vertrag, auf dem die Schuld basiert, gar nicht von mir stammt. Als Beilage habe ich die Vertragskopie der EOS sowie eine Kopie meiner ID beigelegt. Hätte ich was anderes in die Stellungsnahme schreiben müssen? Und sind das alle Beilagen, die ich einreichen muss oder fehlt noch etwas?
3. Zum Schluss noch, meine Stellungsnahme sowie die Beilagen müssen doppelt eingereicht werden. Müssen beide Exemplare beim Gericht abgegeben werden oder sollte eines der Exemplare an EOS geschickt werden?
Danke für die Hilfe! Da ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich auch keine Ahnung, wie das funktioniert..
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Guten Tag und danke für die Aufnahme.
Ich habe eine Frage betreffend Betreibungen/Rechtsvorschlag..
Ich wurde am 15.06.2018 für eine Schuld betrieben, für die es bereits einen Verlustschein gibt. Der Verlustschein stammt aus dem Jahr 2014, damals war ich noch bevormundet und verbeiständet, weshalb ich selbst keine Kenntnis von der Schuld hatte.
Von der Schuld erfahren habe ich Anfangs 2017, als ich von der Vormundschaft abgelöst wurde. Betrieben wurde ich damals (2014) von EOS Schweiz AG. Nachdem ich also bei EOS Schweiz die Vertragskopien der entstandenen Schuld verlangt habe, wurde mir ein Vertrag zugeschickt, denn nicht ich geschlossen habe. Nach mehrmaligem Telefonieren mit EOS wurde mir ihrerseits zugesichert, keine weitere Betreibung mehr durchzuführen, bis ich die Sache klären konnte. Wobei ich im Vornherein gesagt habe, dass ich aufgrund des Studiums erst in einem Jahr das Geld für einen Anwalt haben werde.
Dennoch wurde ich im Juni betrieben, worauf ich Rechtsvorschlag erhoben habe. Letzten Freitag erhielt ich dann eine Verfügung. In dieser steht, dass ich innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Zustellung eine Stellungsnahme sowie allfällige Beilagen einzureichen habe. Nun ein paar Fragen hierzu:
1. Wenn ich das Schreiben am Freitag erhielt, wäre Morgen Tag 5. Heisst, ich müsste die Sachen persönlich vorbei bringen. Zählen denn aber Samstage und Sonntage wirklich dazu? Da ich arbeiten muss habe ich eigentlich gar keine Zeit, dass morgen dem Gericht zu bringen, ich müsste also erst noch jemanden organisieren. Gilt es denn überhaupt als morgen zugestellt, wenn ich das Morgen beim Gericht vorbei bringe? Weil es ja dann wahrscheinlich ins Sekretariat kommt und ersz später weitergegeben wird, meine ich.
2. Zur Stellungsnahme: Ich habe eine verfasst, wo ich geschildert habe, dass der Vertrag, auf dem die Schuld basiert, gar nicht von mir stammt. Als Beilage habe ich die Vertragskopie der EOS sowie eine Kopie meiner ID beigelegt. Hätte ich was anderes in die Stellungsnahme schreiben müssen? Und sind das alle Beilagen, die ich einreichen muss oder fehlt noch etwas?
3. Zum Schluss noch, meine Stellungsnahme sowie die Beilagen müssen doppelt eingereicht werden. Müssen beide Exemplare beim Gericht abgegeben werden oder sollte eines der Exemplare an EOS geschickt werden?
Danke für die Hilfe! Da ich sowas noch nie gemacht habe, habe ich auch keine Ahnung, wie das funktioniert..
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Kommentare
Mi, 05/09/2018 - 14:07
Robert Schweng
Kurt Egli Sie können sich den Empfang im Sekretatiat bestätigen lassen, dann gilt es ganz sicher als zugestellt.
Simone Deschwanden Unbedingt heute vorbei bringen und wie Herr Egli sagt, vom Sekretariat Empfangsbestätigung verlangen. Samstag und Sonntag zählen zu der Frist. Betreffend Unterlagen: wichtig ist, dass ersichtlich ist, wer den Vertrag abgeschlossen hat und wann. Haben Sie ja schon mit der Vertragskopie.
Monique Schmidli-Rieder Doppelt einreichen, auch die Stellungnahme. Du kannst es auch heute per Einschreiben versenden. Poststempel ist gültig. Da die eos allerdings einen verluschtschein hat seh ich schwarz für dich. Der rechtsvorschlag hätte von dir oder eben deinem beistand/Vormund damals gemacht werden müssen. Und wenn der Vertrag damals von einem von diesen unterschrieben wurde für dich ist er wohl ebenfalls rechrsgültig.
Kitty ThreequartersCat Das der Rechtsvorschlag eigentlich bereits bei der ersten Betreibung hätte gemacht werden müssen, weiss ich. War daher auch sehr erstaunt, dass ich überhaupt eine Stellungsnahme machen muss.
Zum Vertrag selbst: Er wurde nicht von meinem Beistand/Vormund unterschrieben oder gemacht und Eltern durften da ja auch nicht mehr wegen Vormund etc.
Monique Schmidli-Rieder Kitty ThreequartersCat wer hat den diesen Vertrag unterschrieben? und warum hat dein Vormund keinen Rechtsvorschlag gegen die Betreibung damals gemacht und die Person die den Vertrag widerrechtlich unterschrieben hat noch angezeigt? Das mit der Stellungnahme ist klar, das Gericht muss dir laut Gesetz die Möglichkeit geben, dich zu äussern.