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Guten Tag
Suche Rat wo es ums Arbeitsrecht geht.Ist ein Anwalt anwesend wo Ich meine Fragen stellen kann? Wichtig wäre das Ich die Fragen noch heute beantwortet bekomme. Merci schon jetzt für die Zeit 😊
Zu meinen Fragen ,; Frau arbeitet 12 Jahre in einem Betrieb als Helferin.50% .aus Privaten gründen muss Sie mehr arbeit haben und will auf 80% aufstocken.Chef sagt kein Problem..aber Sie müsse einen Lehrgang machen.Die kosten vom Lehrgang müsse Sie selber zahlen und an den Tagen kein Lohn.Jedoch hat der gleiche Chef vor 7 Jahren gesagt Sie müsse den Lehrgang nicht mehr machen hätte sich erledigt. Sie würde die gleiche Arbeit machen wie bisher mit den 50%.die gleiche Arbeit wie Sie bis anhin gemacht hat. Sie hätte die gleiche Position ,wäre nicht höher gestelt. Fragen; Muss der Chef den Lehrgang bezahlen oder nicht? Stimmt das mit dem Lohn wärend dem Lehrgang und Praktikum ?Kann der Chef jetzt nach der Zeit den Lehrgang verlangen obwohl Er gesagt hat Sie müsse ihn nicht mehr machen? hoffe ich habe es nicht zu komplizirt geschrieben😉 sonst einfach Fragen ..Merci schon jetzt für eure Antworten
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Guten Tag
Suche Rat wo es ums Arbeitsrecht geht.Ist ein Anwalt anwesend wo Ich meine Fragen stellen kann? Wichtig wäre das Ich die Fragen noch heute beantwortet bekomme. Merci schon jetzt für die Zeit 😊
Zu meinen Fragen ,; Frau arbeitet 12 Jahre in einem Betrieb als Helferin.50% .aus Privaten gründen muss Sie mehr arbeit haben und will auf 80% aufstocken.Chef sagt kein Problem..aber Sie müsse einen Lehrgang machen.Die kosten vom Lehrgang müsse Sie selber zahlen und an den Tagen kein Lohn.Jedoch hat der gleiche Chef vor 7 Jahren gesagt Sie müsse den Lehrgang nicht mehr machen hätte sich erledigt. Sie würde die gleiche Arbeit machen wie bisher mit den 50%.die gleiche Arbeit wie Sie bis anhin gemacht hat. Sie hätte die gleiche Position ,wäre nicht höher gestelt. Fragen; Muss der Chef den Lehrgang bezahlen oder nicht? Stimmt das mit dem Lohn wärend dem Lehrgang und Praktikum ?Kann der Chef jetzt nach der Zeit den Lehrgang verlangen obwohl Er gesagt hat Sie müsse ihn nicht mehr machen? hoffe ich habe es nicht zu komplizirt geschrieben😉 sonst einfach Fragen ..Merci schon jetzt für eure Antworten
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Also ohne jetzt irgendwelche schriftlichen verträge zu kennen... Wenn er vor 7 jahren gesagt hat, dass der Lehrgang nicht gemacht werden muss, denke ich nicht, dass man sich auf die aussage stützen kann... In sieben jahren kann sich viel verändern
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Das problem ist: wenn sie das pensum erhöhen will, ist das eine vertragsanpassung bzw eine änderungskündigung... Und in dem rahmen kann der chef meiner meinung nach die Kosten- und Zeitübernahme durch die Arbeitnehmerin verlangen.
Fraglich wäre dies in meinen Augen erst, wenn sie für das gleiche Pensum die Weiterbildung auf eigene Kosten & Zeit machen müsste.
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Regine Pfister
Ich muss alles selber bezahlen und in der Freizeit di 18 Tage Schule machen ohne Lohn!
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Regine Pfister
Also der Beobachter hat mir gesagt mein Chef müsse das übernehmen und für alle Tage der volle Lohn bezahlen! Weil ich die gleiche Arbeit weiter mache !!!
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
wie gesagt: meiner meinung nach ist es im rahmen der pensumserhöhung zulässig - der chef muss ja einer erhöhung des pensums nicht zustimmen.... aber wenn du bereits die auskunft bekommen hast, die du wolltest ist ja gut 😉
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Petra Berger
Es geht nicht darum eine Auskunft zu bekommen die man hören will..sondern was zulässig ist und was nicht !12 Jahre macht Sie die gleiche Arbeit .wenn Sie mehr arbeitet ..macht Sie immer noch die gleiche Arbeit wie in den letzten 12 Jahren ..es ändern sich nur die Arbeitsprozente sonst nichts !alles andere bleibt beim alten!Wenn Sie den Lehrgang macht bekommt Sie nicht mehr befugnisse!
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Ich wiederhole mich gerne: es ist eine änderungskündigung-> AG kann bestimmte Voraussetzungen geltend machen... Geht nicht um "fair" oder was auch immer... Sondern um die rechtliche Einschätzung...
Sonst muss sie beim Pensum bleiben, das geht ja ohne Weiterbildung
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Petra Berger
gilt diese Änderungskündigung auch wenn es keine Kündigung gibt egal in welcher Form?
Fr, 02/06/2017 - 16:53
Carolin Metzler
Ja, es ist eine vertragsänderung... Und dafür braucht es die zustimmung beider parteien... Drum gibts im arbeitsrecht die 'änderungskündigung'-> die kündigungsfrist muss für vetragsänderungen eingehalten werden der arbeitgeber kann dich ja auch nicht zwingen plötzlich ein höheres oder tieferes pensum zu arbeiten, sondern muss dir einen neuen vertrag vorlegen und dann läuft die kündigungsfrist und du kannst nach ablauf gehen