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Guten Tag. Muss man vor Gericht erscheinen, wenn man als Zeuge aufgerufen wird?
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Guten Tag. Muss man vor Gericht erscheinen, wenn man als Zeuge aufgerufen wird?
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Philipp Kind
Ja aber man kann auch nichts sagen und man kann die Zeit in Rechnung stellen
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Steiger Hene
Ist ja eine Vorladung oder?
Vorladung ist Pflicht
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Susanne Geier
Ja musst du
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Franziska Beckford
Bei mir kam die einladung als zeugin auszusagen und bei nicht erscheinen eine busse bis 1000.- ,musste von zürich nach genf, habe nie nur einen rappen zurückvergütet gekriegt
Fr, 02/06/2017 - 16:39
Karin Fo
(Admin) Wenn man als Zeuge vor Gericht geladen wird muss man erscheinen und grundsätzlich eine Aussage machen. Nicht aussagen muss man, wenn man sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäss Art. 168ff. StPO berufen kann. Ein solches besteht bspw. wenn man in einer persönlichen Beziehung zur beschuldigten Person besteht (Art. 168 StPO), zum eigenen Schutz oder zum Schutz einer nahe stehenden Person (Art. 169 StPO), aufgrund eines Amts- oder Berufsgeheimnisses (Art. 170 und 171 StPO). Ob die Zeugnisverweigerung zulässig ist, entscheidet im Vorverfahren die einvernehmende Behörde oder dann nach Anklageerhebung das Gericht (Art. 174 Abs. 1 StPO).
Wenn man kein Zeugnisverweigerungsrecht hat und dennoch keine Aussage macht, dann kann man mit einer Ordnungsbusse bestraft werden. Wenn dadurch Kosten verursacht wurden kann man ebenfalls dazu verpflichtet werden, diese zu tragen. Wenn man nach erneuter Aufforderung weiterhin die Aussage verweigert wird ein Strafverfahren eröffnet (Art. 176 StPO).