Sie sind noch nicht auf AWRI angemeldet!
Falls sie noch nicht Mitglied sind, treten Sie unserer Facebook Gruppe Rechtsforum Schweiz bei.
Anmelden über Facebook
Mit Email Adresse anmelden
Guten Tag miteinander
Meine Frage
Mein Vermieter schrieb mir per SMS, dass die Wohnung am Mittwochnachmittag offen sein muss, da ein Architekt etwas ausmessen muss.
Ich arbeite jedoch, bin ich verpflichtet die Wohnung offen zu lassen, oder kann ich einen Termin vereinbaren, damit auch dabei bin.
mfG
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Guten Tag miteinander
Meine Frage
Mein Vermieter schrieb mir per SMS, dass die Wohnung am Mittwochnachmittag offen sein muss, da ein Architekt etwas ausmessen muss.
Ich arbeite jedoch, bin ich verpflichtet die Wohnung offen zu lassen, oder kann ich einen Termin vereinbaren, damit auch dabei bin.
mfG
Bewertung:
Noch keine Bewertungen vorhanden
Ansichten:
Archiv
- Februar 2015 (2)
- März 2015 (19)
- April 2015 (6)
- Mai 2015 (11)
- Juni 2015 (7)
- 1 of 12
- nächste Seite ›

Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Martina Seiler
Nei du kannst einen neuen Termin verlangen.
Fr, 02/06/2017 - 14:31
Sandra Marty
Liebi Karin, was heisst rechtzeitig? Da der Vermieter davon ausgehen muss, dass der Mieter arbeitet. Denke ich müsste der VM mind. 2 Wochen, vor dem entsprechenden Termin den Mieter informieren, oder?