Guten Tag. Mir wurde vor 2 Jahren eine IV-Rente "ausgesprochen", 30% erwerbsunfähigkeit. Da bekanntlich die IV ab 40% Geldleistungspflichtig ist, habe ich zwar kein "echt"Geld, sondern nur diese Status. Nun meine Frage: Muss ich irgendwann mich wieder kontrollieren lassen von der IV, anders gesagt mich durch die IV wieder medizinisch abklären lassen ob mein Status gleich geblieben ist, also (entschulding der Ausdruck) wie ein Auto alle 5 Jahen vorführen? Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Eveline Gutmann Da würde ich mal bei der IV nachfragen.

Paul Zurich Ich will eben keine Hunde wecken. Das Verfahren war vernichtend, ich verkrafte es nicht nochmals

Mirjam Locher-Heuberger Laie, aber: Die IV meldet sich schon, wenn sie was von Ihnen möchte 😉 Sie ist nicht leistungspflichtig und somit nicht bemüssigt, irgendwie weiter zu untersuchen.
Nur wenn Sie selber der Ansicht wären, Ihr Zustand habe sich verschlimmert, würde ich mich aus eigenen Stücken an die IV wenden.

Birgit Rechsteiner Wenn du ja keine Vorteile daraus hast, dann würd ich nix machen. Wenn was ist, kommen die dann schon.

Andrea Syed krass du hast eine IV rente 40/% und bekommst kein geld das wusste ich nicht das das so ist speziell komisch ist auch nicht fair aber dan würde ich auch nicht machen die kommen dan schon

Karina Grossenbacher Bei Bezügern von IV-Leistungen wird alle 3 Jahre eine Revision durchgeführt mittels Fragebogen. Je nachdem wie die Situation dargestellt wird (Verschlechterung oder Verbesserung), wird die IV Massnahmen anordnen. Das kann auch eine neuerliche Begutachtung beinhalten (sog. Folgegutachten).

Sar Ah VonKehr Karina Grossenbacher Eine Renten-Revision erfolgt nicht immer nach 3 Jahren, die 3 Jahre sind eventuell ein Durchschnitt, ist aber nicht in Stein gemeisselt.
Kann auch schon früher erfolgen, oder auch erst nach 5 Jahren...
Auch die Form ist unterschiedlich. Manchmal geschieht es per Akte (zB Austrittsberichte, Arztberichte, die schon vorhandenen sind). Manchmal muss nur der behandelnde Arzt etwas ausfüllen, manchmal auch der Patient, oder es gibt ein (neues) Gutachten.

Rodolfo Carlin Die melden sich nicht, wieso auch?Es steht übrigens in der Verfügung,das änderungen gemeldet werden müssen. Also wenn du jetzt das gefühl hast, kränker zu sein,kannst du dich melden oder auch eine neu Anmeldung machen. Was ich nicht ganz verstanden habe, hast Du ein berechneter IV Grad von 30% oder bist Du 30% Arbeitsunfähig/Erwerbsunfähig?

Karina Grossenbacher Solange du keine Leistungen beziehst, erfolgt auch keine Überprüfung.
Wenn sich dein Zustand verschlechtern sollte, dann musst Du selbst aktiv werden!

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