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Guten Tag (MIETRECHT)
Wir haben gerade ein grosses Mietproblem:
Folgendes. Ein junger Mann schaut sich eine Wohnung an und möchte diese. Im September wird der Vertrag unterschrieben. Eine Woche später jedoch möchte er die Wohnung doch nicht mehr.(Er bekäme ein Haus) Die Vermieter suchen somit weiter. Nun habe ich mit 2 Kids die Wohnung angesehen. (Dies war vor 4 Wochen) Die Vermieter waren froh dass ich ihr zukünftiger Mieter werde. Mündliche Zusage bekam ich vor 2 Wochen und gestern wurde der Vertrag von meiner Seite aus unterschrieben.( Nur von meiner Seite) Nun ruft mich die Vermieterin heute an, dass der ehemalige bzw ,,noch Mieter,, die Wohnung trozdem wolle. Die Vermieter aber wollen mich. Die Hände seien ihnen aber gebunden weil der Vetrtrag schon abgeschlossen sei. Was kann man nur tun. Zu allem hin dass wir einen mündlichen Vertrag haben. Soviel ich weiss zählt dieser in der Schweiz genau so. Bitte um Hilfe
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Guten Tag (MIETRECHT)
Wir haben gerade ein grosses Mietproblem:
Folgendes. Ein junger Mann schaut sich eine Wohnung an und möchte diese. Im September wird der Vertrag unterschrieben. Eine Woche später jedoch möchte er die Wohnung doch nicht mehr.(Er bekäme ein Haus) Die Vermieter suchen somit weiter. Nun habe ich mit 2 Kids die Wohnung angesehen. (Dies war vor 4 Wochen) Die Vermieter waren froh dass ich ihr zukünftiger Mieter werde. Mündliche Zusage bekam ich vor 2 Wochen und gestern wurde der Vertrag von meiner Seite aus unterschrieben.( Nur von meiner Seite) Nun ruft mich die Vermieterin heute an, dass der ehemalige bzw ,,noch Mieter,, die Wohnung trozdem wolle. Die Vermieter aber wollen mich. Die Hände seien ihnen aber gebunden weil der Vetrtrag schon abgeschlossen sei. Was kann man nur tun. Zu allem hin dass wir einen mündlichen Vertrag haben. Soviel ich weiss zählt dieser in der Schweiz genau so. Bitte um Hilfe
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Kommentare
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Doris Schnyder
Mieterschutz
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Philippe Rueedi
(Laie) Hallo Jessica, hat der ehemalige (noch) Mieter eine Kündigung der Verwaltung eingeschrieben gesendet und die Verwaltung hat die Kündigung dem (noch) Mieter bestätigt? In diesem Falle denke ich, dass der Vermieter/Eigentümer eigentlich freie Wahl für die neue Mieterschaft hat. Ein mündlicher Vertrag hattest du nicht mit Vermieter, sondern eine mündliche Zusage, welche unter gewissen Umständen nicht Rechtskräftig sein muss/kann.
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Laura Merola
http://www.srf.ch/sendungen/kassensturz-espresso/rechtsfragen/mietrecht/...
Fr, 02/06/2017 - 13:45
Birgit Rechsteiner
mündlicher Vertrag ist gültig - aber eine mündliche Kündigung nicht - d.h. wenn der Erste Mieter nicht offiziell ein Kündigungsschreiben gemacht hat, dann ist immer noch er der Mieter...
Allenfalls kannst du von den Vermietern eine Entschädigung fordern.