Guten tag
Meine frage ist : ich bin mieterin.
Das haus wird am 1.1.17 dem junior überschrieben.
Ich habe eine 3-zimmer-Wohnung gemietet so steht es im vertrag alles inkl.1000-.
Es ist aber noch ein zimmer mit Galerie dazu das der vermieter noch selber nutzt als Abstellraum.
Jetzt will der junior mir das zimmer dazu vermieten für 1250.-inkl. Und das ab 1.1.17 also 1000.- ohne neben kosten.
200.- neben kosten 50.- autounderstand gibt 1250.- sprich 250.- für das zimmer.
Zuerst wolte er ein kork boden rein tun aber jetzt doch nicht.zuerst wahr ich auch einverstanden aber jetzt da kein kork boden rein kommt nicht.
Eigentlich brauche ich auch kein weiteres zimmer.
Ich bot ihm aber an für 100.- das zimmer zu mieten also 1100.- inkl.
Meine frage muss er ein amtliches Formular nehmen um den Vertrag neu zu machen?? Ist nur ein a4 Blatt!!!
Muss ich das zimmer nehmen??
Ab wann kann er den neuen Betrag verlangen??
Das heißt ab 1.4.17 oder schon ab 1.1.17
Das zimmer ist ab heute geräumt!!!!

Kann mich vieleicht jemand privat beraten wo in meiner Region wohnt??
Danke für eure antworten

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Kommentare

Irma Reichenbach

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Irma Reichenbach

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Ich war schon beim Mieterverband aber bin mir da nicht so sicher was er sagte....ich müsse das zimmer nicht nehmen!!!
Muss noch eure meinung haben

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Irma Reichenbach

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Irma Reichenbach

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Das habe ich ihm geschrieben vorher habe ich den brief dem Mieterverband gezeigt und er sagte das könne ich so schreiben

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Irma Reichenbach

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Dijana Erne

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Verstehe ich das richtig mutter gegen sohn?

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Irma Reichenbach

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der sohn übernimmt das haus

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D'Armiento Michelle

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So wie ich das verstehe der Sohn vom Vermieter nicht ihr Sohn oder?

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Irma Reichenbach

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Bin aber nicht seine mutter
Bin mieterin

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Dominique Treskavec

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die frage ist doch, ob das zimmer zur wohnung dazugehört oder ob es unabhängig von der wohnung genutzt werden kann, d.h. beispielsweise einen separaten eingang hat... nutzt ja dem vermieter herzlich wenig, wenn ne 4-zimmer-wohnung als 3-zimmer-wohnung vermietet wird und das letzte zimmer nicht genutzt werden kann...
wenn es einzeln vermietet werden kann, dann besteht m.e. keine übernahmepflicht...

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Irma Reichenbach

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Es hat kein separaten zugang

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Dominique Treskavec

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na dann isses aber ne 4-zimmer-wohnung... jedenfalls für mein rechtsempfinden

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Irma Reichenbach

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Aber ich habe denn ersten Vertrag als 3zimmer-wohnung

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Irma Reichenbach

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Ich habe den mietvertrag mit seinen eltern gemacht als
3-zimmer-wohnung

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Irma Reichenbach

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Weiss ich nicht ist mir auch egal inzwischen
Mir ist jetzt wichtig ob ich das zimmer nehmen muss oder nicht und ab wann er denn neuen zins verlangen kann

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Susan Stadelmann

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Verstehe ich, ich würd ansonsten am montag am mieterverband anrufen, wen es hier nicht geklärt werden kann

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Irma Reichenbach

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Irma Reichenbach

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Das ist den Vertrag wo ich mit den eltern gemacht habe

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Irma Reichenbach

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Im driten stock sind zwei zimmer eins habe ich als schlafzimmer und das neben an ist das abstell zimmer

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Dominique Treskavec

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Dominique Treskavec

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der mietvertrag ist völliger mumpitz... nix spezifiziert, null ersichtlich was überhaupt gemietet wird...

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Irma Reichenbach

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Welcher Mietvertrag meinst du??bin langsam am verzweifeln ...????

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Dominique Treskavec

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dein alter über 1000.- inkl.

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Irma Reichenbach

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Das ist der neue Vertrag 1250.-
Der alte ist 1000.-

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Dominique Treskavec

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solange die sache nicht geklärt ist, würd ich auf jeden fall bei den üblichen 1000.- bleiben...

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Irma Reichenbach

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Ich zahle die 1000.- mehr nicht und unterschreiben tue ich ganz sicher nichts .....!!!!

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Dominique Treskavec

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ich würde am besten den vater mal fragen wie und was zu tun ist...

ist ja nicht irgendein eigentümerwechsel, sondern innerhalb der familie...

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Irma Reichenbach

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Den senior kann ich nicht fragen hat nichts zu sagen im haus!!!

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Monika Lüttin

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hast du den Brief bezüglich der 100.-- mehr von deiner Seite schon geschickt? Wenn nicht, dann überweise weiterhin den vertraglichen Mietzins von 1000.-- ab 2017 auf das Konto vom Junior. Aus juristischer Sicht musst du das Zimmer nicht nehmen. Der Vertrag ist zwar nicht klar formuliert, das bisherige Wohnverhältnis ist massgebend.

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Irma Reichenbach

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Monika Lüttin Ups hätte ich also nichts schicken sollen????scheisse ?????

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Monika Lüttin

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Irma Reichenbach wäre besser gewesen, denn so hast du dir deinen Mietzins selber um 100.-- erhöht.

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Irma Reichenbach

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Werde montag zu einem anwalt gehen vom beobachter....

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Dominique Treskavec

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einerseits ist im vertrag ausser dem stockwerk nichts weiter definiert und das wohnverhältnis hat sich durchaus verändert, der neue eigentümer das 4. zimmer nicht als verschlag benutzt... da dieses bestandteil der wohnung/hauses zu sein scheint, ist m.e. ein zuschlag durchaus gerechtfertigt...
juristisch dürfte art. 269ff. OR greifen, de facto vergrösserung der mietsache...
nehme ja nicht an, dass der deal mit dem vater im grundbuch eingetragen wurde, sondern unter hand lief, d.h. bei eigentümerwechsel verfällt...

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Monika Lüttin

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es handelt sich vorliegend nicht um eine wertvermehrende Investition, welche die Vergrösserung der Mietsache nach sich zieht. Zudem wäre diese dem Mieter nur in beschränktem Masse zumutbar.

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Monika Lüttin

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Dominique Treskavec das stimmt so nicht. Der Vertrag geht einfach auf den Junior über, wenn er etwas ändern will, muss er eine Vertragsänderung anstreben. Da die Mieterin dieses Zimmer ja gar nicht will, sehe ich nach wie vor keine Wertvermehrung zugunsten der Mieterin.

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Monika Lüttin

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Irma Reichenbach er kann die entsprechenden Kosten nur dann überwälzen, wenn aus diesem Umbau auch für dich ein Mehrwert resultiert. Ansonsten kannst du sogar Mietzinsreduktion verlangen für die Dauer des Umbaus

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Irma Reichenbach

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Ja per email und Brief.
Ich werde montag zu einem Anwalt gehen für das bin ich beim beobachter
Ich habe noch keine Bank Daten von junior

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Monika Lüttin

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gestützt auf deinen Brief kannst du dann auch das vierte Zimmer nutzen und einfach 100.-- mehr bezahlen. So würde ich es belassen und wenn Junior etwas von dir will, muss er sich an die formellen Voraussetzungen halten. Aus juristischer Sicht kann er dir keinen neuen Mietvertrag aufzwingen. Er kann jedoch kündigen, was du dann anfechten kannst. falls du noch keine Rechtsschutzversicherung hast, wäre jetzt der Zeitpunkt um eine abzuschliessen.

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Irma Reichenbach

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Habe eine rechtschutzversicherung beim beobachter...

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Monika Lüttin

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Irma Reichenbach sehr gut. dann warte einfach ab, ob Junior in die Gänge kommt. und denk dran, er will etwas von dir, also muss er aktiv werden.

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Irma Reichenbach

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Ok danke Monika Lüttin so ist das Wochenende doch nicht ganz am arsch.....ein kleiner Lichtblick im dunklen loch...????

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Dominique Treskavec

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eine rechtsschutzversicherung jetzt abzuschliessen wäre hinfällig, da der "rechtsstreit" bereits besteht und rechtsschutzversicherungen keine laufenden fälle deckt, ausserdem wäre da nich die karenzfrist zu beachten...

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Monika Lüttin

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Dominique Treskavec es besteht noch gar kein Rechtsstreit. Die Mieterin erkundigt sich lediglich nach ihren Möglichkeiten und in dieser Zeit würde die Karenzfrist laufen. Aber da sie ja eine Rechtsschutzversicherung hat, ist diese Problematik eh hinfällig.

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Dominique Treskavec

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ist versicherungstechnisch bereits anfang einer rechtssache... spreche aus erfahrung... der briefwechsel belegt es bereits

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Monika Lüttin

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Dominique Treskavec im Grundsatz absolut richtig.

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Dominique Treskavec

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m.e. müsste der junior sowieso mal nen vertrag erstellen, in welchem definiert ist, was und wie überhaupt gemietet wird... auf dem alten vertrag steht zur mietsache ausser 1. stock herzlich wenig...

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