Guten Tag! Möchte mich hier mal erkundigen.. ich arbeite in einer firma, in welcher auch an feiertagen gearbeitet wird. Jetzt ist rausgekommen dass bis heute keinerlei "sonntagszulagen" bezahlt, und "nur" die 8h, welche ich gearbeitet habe, als überzeit gutgeschrieben wurde. Als ich das gemeldet habe wurde mir gesagt dass es noch nicht klar sei, ob es jetzt pro sonntag noch zusätzlich 8h plus oder sonntagsspesen gäbe.. letzteres sei jedoch eher nicht der fall. Ich möchte aber nicht noch mehr überzeit sondern lieber die spesen.. wie wird sowas rechtlich gesehen? Danke im voraus!

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Kommentare

Robert Schweng

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Birgit Rechsteinerhttps://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitn...
und
https://www.ch.ch/de/sonntags-und-nachtarbeit/
da findest du am ehesten was...
Aber GAV nicht vergessen, gell...

Martin Kaiser Spesen sind Auslagen die ein AN hat, die der AG zu erstetzen hat.
Lohnzuschläge wegen Sonntagsarbeit sind keine Spesen, sondern ist Lohn und ist AHV- und steuerplichtig.
Würde noch prüfen, ob der Betrieb eine Sonntagsbewilligung besitzt.

Jaenu Hirschi Blackwater Martin Kaiser ah ok.. und dürfen die lohnzuschläge dann vom arbeitgeber einfach durch zeit ersetzt werden? Eine bewilligung ist vorhanden.

Martin Kaiser Jaenu Hirschi Blackwater wenn die Firma Lohzuschläge bezahlt, sind diese auszuzahlen.
Vorbehältlich was im Arbeitsvertrag oder im Personalregelment steht.
Siehe auch Posting von Birgit Rechsteiner.

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