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Guten Tag liebe Community,
Ich habe eine sehr heikle Frage da ich mich grad in einer sehr sehr unangenehmen Lage befinde was das rechtliche angeht.
Ich bin zum 31.3. aus meiner Wohnung in Stadtteil A (fiktiv) ausgezogen und habe ein Zimmer in Stadtteil B bezogen.
Es ist eine 4,5 Zimmer Wohnung die einem Bekannten gehört,wo er bisher immer gewohnt hat zusammen mit 2 anderen,also eine WG.
Da er aber nie zuhause ist,sein eigenes Zimmer nicht nutzt (er ist durchgehend bei seiner Freundin) hat er mir seine angeboten,wo ich jetzt seit 7 Wochen wohne.
Das Problem ist aber: Ich kann keinen Mietvertrag haben da die Eigentümerin des Hauses keine WGs mag,und sie schon nicht begeistert war das er hier 2 andere wohnen lässt.
Das Zimmer an mich unterzuvermieten offiziell würde nur Ärger bringen meint er,ich bin ihm auch nicht böse,denn ohne seine Hilfe mit dem Zimmer wäre ich damals auf der Straße gewesen weil ich nichts passendes neues gefunden habe.
Das Problem ist: ich bin Immernoch in Stadtteil A gemeldet,kann mich ja nicht ummelden.habe also grade keinen gültigen Mietvertrag,gehe aber ganz normal arbeiten und zahle meine Steuern etc.
Was kann ich in dieser Situation machen außer ein neues Zimmer zu suchen?
Kann ich dieses Zimmer trotzdem als meine Aufenthaltsadresse angeben oder werde ich ausgewiesen oder bestraft?Habe grade ziemliche Angst vor den Konsequenzen.
Hoffe auf Rat
Gruß Marco
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Guten Tag liebe Community,
Ich habe eine sehr heikle Frage da ich mich grad in einer sehr sehr unangenehmen Lage befinde was das rechtliche angeht.
Ich bin zum 31.3. aus meiner Wohnung in Stadtteil A (fiktiv) ausgezogen und habe ein Zimmer in Stadtteil B bezogen.
Es ist eine 4,5 Zimmer Wohnung die einem Bekannten gehört,wo er bisher immer gewohnt hat zusammen mit 2 anderen,also eine WG.
Da er aber nie zuhause ist,sein eigenes Zimmer nicht nutzt (er ist durchgehend bei seiner Freundin) hat er mir seine angeboten,wo ich jetzt seit 7 Wochen wohne.
Das Problem ist aber: Ich kann keinen Mietvertrag haben da die Eigentümerin des Hauses keine WGs mag,und sie schon nicht begeistert war das er hier 2 andere wohnen lässt.
Das Zimmer an mich unterzuvermieten offiziell würde nur Ärger bringen meint er,ich bin ihm auch nicht böse,denn ohne seine Hilfe mit dem Zimmer wäre ich damals auf der Straße gewesen weil ich nichts passendes neues gefunden habe.
Das Problem ist: ich bin Immernoch in Stadtteil A gemeldet,kann mich ja nicht ummelden.habe also grade keinen gültigen Mietvertrag,gehe aber ganz normal arbeiten und zahle meine Steuern etc.
Was kann ich in dieser Situation machen außer ein neues Zimmer zu suchen?
Kann ich dieses Zimmer trotzdem als meine Aufenthaltsadresse angeben oder werde ich ausgewiesen oder bestraft?Habe grade ziemliche Angst vor den Konsequenzen.
Hoffe auf Rat
Gruß Marco
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Kommentare
Mi, 23/05/2018 - 12:59
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Allgemein: vertragliches Regeln...
Braucht man bei einem Freund, guten Bekannten, Familienmitglied einen schriftlichen Vertrag?
Nein, nicht unbedingt, sehr oft ist mündlich schon bindend, man kann es dann einfach kaum beweisen.
Bei den Ausnahmen, wo schriftlichkeit gemäss Gesetz vorgegeben ist, lebt man halt einfach in einem "Schwerelosen Zustand" man wird sozusagen gedultet, bis jemand die Schriftlichkeit vorbringt...
Weshalb man dann aber eben doch immer einen Vertrag machen sollte:
Verträge sind dafür da, im Streitfall zu lösen und Rechte zuzusprechen. Solange man es gut hat, mit dem eigenen Freund - so lange wird er auch z.B. die Schulden zurück zahlen - sobald man aber dann z.B. Krach hat - genau dann wäre man um den Vertrag sehr froh...
Also, auch wenn es unsinnig erscheint - macht einen Vertrag
Andreas Thanner Um etwas rechtliche Relevanz reinzubringen folgende Informationen: In der Schweiz gibt es die sogenannte Niederlassungsfreiheit. Das heisst, Sie dürfen sich täglich an einem anderen Ort niederlassen, schlafen, wohnen, ohne dass Ihnen irgendjemand von gesetzlicher Seite aus dies verbieten kann.
Das Anmelden auf der Gemeinde hat juristisch nur einen Grund: Die Person ist offiziell in der Schweiz (Gemeinde) gemeldet und besitzt eine Kontaktadresse sowie eine Krankenkasse.
Es ist NICHT NOTWENDIG, dass der steuerliche Wohnsitz der Selbe sein muss wie derjenige wo die Schriften hinterlegt sind.
In verschiedenen Gemeinden ist der Vermieter VERPFLICHTET die bei sich wohnenden Personen der Gemeinde zu melden. Dies knüpft an meinen 1. Teil an, da die Gemeinde sonst keine rechtliche Handhabe hat jemanden bei sich anzumelden. Ausserdem haben die Gemeinden auch ein Interesse daran die Belegung einer Wohnung insofern zu kontrollieren, als dass Steuerflüchtlinge entsprechend bei der anderen Gemeinde "verpetzt" werden können. Der Kanton Zug und Schwyz machen dies zum Beispiel.