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Guten Tag, ist dies rechtlich zulässig?
Bisher war der Mietzins 1850.-.
Danke für eure Hilfe.
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Guten Tag, ist dies rechtlich zulässig?
Bisher war der Mietzins 1850.-.
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Kommentare
Mo, 30/09/2019 - 17:30
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Unter umständen darf er...
wenn... grössere Umbauarbeiten waren, die effektiven Kosten gestiegen sind, REferenzzinssatz angehoben wurde (nein, wurde er grad nicht) oder es im Quartier, in der Gegend eine viel zu günstige Wohnung ist...
Was er falsch gemacht hat, er hat nicht das offizielle Formular benutzt...
Ich würde mal nachfragen, er solle schriftlich sagen, weshalb der Mietzins so ansteigt...
kannst du alles hier drin nachlesen:
https://ratgeber.immowelt.ch/a/mietzins-anpassen-so-funktionierts.html