Guten Tag, im Restaurant habe ich 4 Jahre gearbeitet. Januar 2016 habe ich einen Unfall gehabt und im Zeugnis ist geschrieben 18 Monate krank. Kann etwas so negatives mein Arbeitgeber schreiben??? Vielen Dank Zuzana

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Kommentare

Sabine Wilhelms

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Nein kann er nicht. Ein Zeugnis muss immer positiv sein.

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Baumann Florian

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Es gibt die hr sprache...

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Andreas Thanner

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Und ob er kann, er MUSS sogar!

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Andreas Thanner

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Baumann nein, die HR Sprache existiert nur noch in den Köpfen alteingesessener „HR Spezialisten“.

Es gibt die Sprache Deutsch mit der die Leistung nunmal beurteilt wird.

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Baumann Florian

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Andreas Thanner wenn du es weisst, ist das ja gut. Mein schulgspändli (32 jährig, demfall jungeingesessen) ist wirtschaftsingenieur und jetzt hr manager eines unternehmens mit ca 500 angestellten. Er hat mir genügend erklärt und ich glaube ihm! Beispiel: zu unserer zufriedenheit, vollen zufriedenheit, vollsten zufriedenheit.

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Andreas Thanner

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Baumann Florian Wenn er auf diese Floskeln achtet, dann darf er das tun. Es wird ihn rechtlich niemand verurteilen können. Genau so wenig wie meine Zeugnisse nicht standhalten: Diese wurden vor Gericht schon mehrfach 1:1 durchgewunken und das NICHT wegen dem Fehlen oder dem genauen Wortlaut von "vollsten".

Ich kann nur sagen, dass ich an der Kompetenz eines HR Verantwortlichen zweifle wenn dieser mich wegen einem "vollen" anstant "vollsten" ansprechen würde. Wäre für mich der Zeitpunkt um vieles zu hinterfragen.

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Marcel Marty

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Baumann Florian "Vollsten" Zufriedenheit gibt es gar nicht. Das ist ne saudämliche Floskel von früher...

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Baumann Florian

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Marcel Marty trotzdem muss mein kollege dieses wort lesen, da es in zeugnissen steht. Und er meinte: auf dem papier sind fast alle toll, ehrliche infos folgen am telefon...

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Fatih Bütün

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Nein!
Ist ja wie definiert UNFALL

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Ciara Gomez

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Es ist doch nicht negativ wenn man einen Unfall hatte?🤔🤔🤔
Der Arbeitgeber kann das reinschreiben wenn sich das auf das auf die Leistung ausgewirkt hat und du warst ja 1.5 Jahre abwesend.
https://angestellte.ch/rechtsberatung/rechtsartikel/showData/darf-eine-k...

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Birgit Rechsteiner

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Er darf es rei schreiben, wenn es an der Geamtdauer der Arbeitszeit um eine wesentliche Abwesenheitszeit handelt. Und das ist bei dir der Fall...
Gehört auch rein, weil er über deine jetztge Leistungen ja keine Aussage machen kann...

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Tigran Muradyan

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Tigran Muradyan

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Allenfalls ein Gespräch suchen, ob es weggelassen werden kann, ich hab mich letztens viel mit Zeugnisthematik befasst, wenn er darauf besteht, man kann einen Zusatz schreiben "...jedoch hat sie ihre Leistungen stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erbracht" dann kann es nicht schlimm sein.

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Andreas Thanner

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Was hat denn eine krankheitsbedingte Abwesenheit mit der Leistung zu tun?

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Birgit Rechsteiner

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Vollsten gibt es gar nicht in der deutschen Sprache...

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Tigran Muradyan

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Es hat damit zu tun, dass es klar ist, dass es um keine Kodierung handelt.

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Andreas Thanner

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Tigran Kodierungen gibt es nicht mehr, respektive ist ein Überbleibsel aus vergangenen Tagen.

Genau so wie die Aussage der „vollsten“ Zufriedenheit ein solches Überbleibsel ist.

Entweder ist mein Glas voll oder nicht. Das eine Glas kann nicht voll und das Andere vollstens gefüllt sein.

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Birgit Rechsteiner

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Keine kodierung wird mit falschem Deutsch gezeigt??? Sicherlich nicht...

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Tigran Muradyan

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Birgit Rechsteiner das stimmt, aber in der Zeugnissprache macht es viel aus, ob es "volle" oder "vollste" steht, die Zeugnisausteller sind auch nicht schlecht im Deutsch... Andreas Thanner, kannst du mir eine Quelle angeben? Sogar das Arbeitsgericht in Deutschland hat die Bedeutungen der "Vollen", "Stets Vollen" usw definiert.

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Birgit Rechsteiner

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Was interessieren uns die Deutschen?
Glaub mir. Kodierungen sind veraltet. Und kreatives Deutsch gibt es auch nicht...

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Andreas Thanner

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Tigran Muradyan www.duden.de als Quelle.

Ich arbeite seit mehr als 10 Jahren im HR, hatte auch das HR geleitet und habe in meinem Leben vielleicht 1000 Zeugnisse geschrieben...

Kann dir also versichern, dass unter den "modernen" HR Leuten solche Wortphrasen belächelt werden. Nochmals: es gibt KEINE Zeugnissprache. Die EINZIGE Regel welche das Schweizer (!) Arbeitszeugnis hat ist: Keine negativen Äusserungen.

Und zum Deutschen Arbeitsrecht kann ich dir sagen, dass diese bei den Zeugnissen juristisch formale Ausdrücke festgelegt haben. In der Schweiz gibt es das nicht.

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Andreas Thanner

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Tigran Muradyan Ich sage dir wie ich ein Zeugnis in der Schweiz lese:

Mitarbeiter, 4 Jahre im Betrieb, sagen wir mal als Sachbearbeiter. Zuerst kommt die Auflistung der Aufgaben. Danach das Standard-Geplänkel von "lieb, nett, süss".

Der interessante Teil steht im letzten Viertel. Und zwar steht am Schluss, ob man es bedauert, dass der Mitarbeiter austritt, wer denn gekündigt hat und ob das Zeugnis auf Seite 1 endet oder doch am Ende von Seite 2.

HR Leute "lesen" Zeugnisse in 10 Sekunden.

Und wir lachen uns ein Loch in den Bauch, wenn beim oben genannten Beispiel nach 4 Jahren steht: Mit der Arbeitsleistung waren wir zufrieden.

Und warum? Wenn der Mitarbeiter tatsächlich nur zufridenstellende Arbeiten ausgeführt hat, dann geht es entweder dem Unternehmen zu gut ODER (was viel wahrscheinlich ist) der Zeugnisschreiber wollte etwas "codiertes" darin verpacken was nichts anderes als ein persönlicher Seitenhieb darstellt.

Und DAS lässt den Bewerber POSITIV darstellen.

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Tigran Muradyan

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Wenn es wirklich so ist, bin ich froh, aber, wenn ich ein Zeugnis bekomme, möchte ich mich auch in anderen Ländern bewerben können. Von dem her, schaue ich auch was in den Nachbarländern gilt. Wie formulierst du denn, wenn du ein hervorragendes Zeugnis geben willst? Ausser dem Bedauern.

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Andreas Thanner

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Tigran Hast du schon einmal ein Zeugnis aus den USA gesehen? Da steht sogar explizit etwas "schlechtes" drin. Man mag von den Amis halten was man will, aber in den Zeugnissen hat es Platz für einen oder zwei negative Eigenschaften.

Ein hervorragendes Zeugnis ist ohne Rechtschreibefehler, Flecken und dergleichen und ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit (je nach Position) MINDESTENS 1,5 Seiten lang. Es ist einem hervorragenden Deutsch formuliert, situativ und hat keine unzähligen Aufzählungen von Adjektiven. Es erwähnt ausdrücklich 1-2 besondere Leistungen und einige Verhaltenssituationen. Am Ende steht eine Danksagung, Wünsche für die Zukunft, das Bedauern des Austritts und eventuell eine Empfehlung/Möglichkeit einer Wiedereinstellung in der Zukunft.

Das Zeugnis muss wie eine Urkunde aussehen und bereits beim Anblick etwas besonderes darstellen.

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Andreas Thanner

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Tigran Inhaltlich achte ich mich darauf, dass das Zeugnis die Persönlichkeit der Person wiederspiegelt. Ja, ein solches Zeugnis zu erstellen kann auch mal 2 Stunden dauern. Was in meinen Zeugnissen garantiert nicht zu finden sind, sind folgende Phrasen:

Herr XY war stets pünktlich, freundlich, hilfsbereit und leistete gerne Mehrarbeit....

Ja wer tut das denn schon nicht?

Vielmehr steht bei mir:

Wir konnten uns jederzeit auf die zeitliche Flexibilität von Herrn XY verlassen, da er gerne bereit war allfällige Mehrarbeit speditiv und zeitnah zu erledigen. Diese Eigenschaft, zusammen mit seiner freundlichen und aufgestellten Art, durften wir täglich erleben und sind dafür nicht nur dankbar sondern gebührt unsere Anerkennung.

Dies ist jetzt nur mal "ad hoc" formuliert und noch nicht ausgereift. Siehst du den Unterschied? Was empfindest du, wenn du nur mal diesen Abschnitt so durchliest?

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Tigran Muradyan

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Beim ersten Fall scheint mir nBisschen "formell" zu sein, beim zweiten Mal persönlicher, mehr personenbezogen und zeigt auch, dass die Person nicht nur mehr Arbeit leistete, aber auch gut.

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Birgit Rechsteiner

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Zusàtzlich kann man davon susgehen, wenn jemand z.b. 5 jahre da war, das Geschäft zufrieden war... Sonst wäre man ja nicht so lange da geblieben...

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Andreas Thanner

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Er MUSS sogar die lange Abwesenheit erwähnen!

Wenn ich einen Mitarbeiter für 4 Jahre in einem Zeugnis beurteilen muss, dieser ist jedoch 18 Monate gar nicht im Betrieb, wie kann ich diesen dann für den GESAMTEN Zeitraum beurteilen? Eben, geht gar nicht.

Ein Zeugnis muss wohlwollend formuliert sein, richtig. Muss aber laut Gesetz auch Tatsachen enthalten, welche dem Leser des Zeugnisses bei der Beurteilung des Geschriebenen helfen. Eine Abwesenheit von 1,5 Jahren ist eine solche Tatsache und auf gar keinen Fall negativ.

Sollte nämlich nichts im Zeugnis erwähnt sein und im neuen Arbeitsverhältnis entstehen Probleme durch das Fehlen dieser wichtigen Information, kann der ehem. Arbeitgeber haftbar gemacht werden!

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Walter Büchi

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Art. 330a Abs. 1 OR; Arbeitszeugnis; Krankheit.
In einem Arbeitszeugnis gemäss Art. 330a Abs. 1 OR ist eine Krankheit des Arbeitnehmers namentlich zu erwähnen, wenn sie seine Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgabe in Frage stellte und damit einen sachlichen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildete (E. 4.1). Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Arbeitnehmer zufolge Krankheit während mehr als eines Jahres seine bisherige Tätigkeit nicht ausüben konnte und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht absehbar war, ob und wann er dazu wieder in der Lage sein wird (E. 4.4).
und hier der bge
http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%...

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Robert Schweng

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Zuzana Jašková Genau für solche Fälle wären Zwischenzeugnisse vorteilhaft. 😉

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Andreas Georg

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Ich schliesse mich verschiedenen Vorrednern an. Der Arbeitgeber muss es sogar im Zeugnis erwähnen, wenn Du eineinhalb Jahre der vier Jahre ausgefallen bist.
Mein Vorschlag: Packe das Thema bei Deiner nächsten Stellensuche proaktiv an. Den Unfall mit den Folgen erwähnen und darauf hinweisen, dass Du wieder fit bist....

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Amelia Spiess

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Nur das nicht gut spreken deutsch du

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Patrick König

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suech där es hobby!

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Robert Schweng

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Amelia Spiess wir haben auch Mundart in der Schweiz, was manchmal auch nicht leichter zu entziffern ist.
Wer will verstehts, und wer nicht will, der hat schon ... 😉

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