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Guten Tag... ich wieder mal ?
ich bin seit ende August bis 20. Oktober zu 50% kankgeschrieben. In dieser Zeit hatte ich eine Woche Ferien geplant gehabt, die ich ja nicht angetreten habe. Jetzt habe ich der Personalchefin tel. und wollte wissen, wie das aussehe, ob ich die Ferien, wenn auch nur 50% wieder bekomme. Sie sagte nein. Ist das rechtens?
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Guten Tag... ich wieder mal ?
ich bin seit ende August bis 20. Oktober zu 50% kankgeschrieben. In dieser Zeit hatte ich eine Woche Ferien geplant gehabt, die ich ja nicht angetreten habe. Jetzt habe ich der Personalchefin tel. und wollte wissen, wie das aussehe, ob ich die Ferien, wenn auch nur 50% wieder bekomme. Sie sagte nein. Ist das rechtens?
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Kommentare
Mi, 10/10/2018 - 11:31
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli ferien dieenen der erholung was man nicht kann wenn man krank ist
Eliane Zappella Sie sagte mir genau das... Ferien dient zur Erholung.. und bei nur 50% geht das nicht..
Yvonne Wilke Nein das ist nicht rechtens.
Wenn du krank geschrieben bist, müssen sie dir die Ferien vergüten d.h du musst neu Ferien machen/planen das ist gesetzlich geregelt ! Auch wenn du nur 50% krank geschrieben bist
Sybille Rellstab Wenn du keine ferien gemacht hast dürfen auch keine abgezogen werden. Wenn du ferien gemacht hast ist es nicht möglich nur 50%. Also entweder ferien oder keine. Halb/halb geht nicht.
Jampa Allenspach 1. Bei länger Krankheit können die Ferien gekürzt werden. Genaues dazu steht im Arbeitsvertrag, GAV und OR.
Das Einmaleins der Ferienkürzung - BDO
PDFhttps://www.bdo.ch › getmedia › 29_das...
2. Werden Ferien während einer Krankheit bezogen, braucht es ein Ferienzugnis vom Arzt, dass du Ferienfähig bist. Jeder Tag wird als ganzer Ferientag berechnet, auch wenn du z.B. nur 50% Arbeitsfähig bist.
Aus deiner Schilderung scheint es nicht rechts, dass die Ferien gekürzt wurden, weil du schreibst, dass du die Ferien nicht antreten hast.