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Guten Tag
Ich hatte letzte Woche den Scheidungstermin und hatte erwartet, dass ich meiner Exfrau bis zum 16 Geburtstag unseres Sohnes Unterhalt zahlen werde. Nun hat das Gericht beschlossen, dass ich bis zum 18. Geburtstag Unterhalt zahlen darf. Meine Exfrau arbeite 70% als Primarlehrerin, wir haben 1989 geheiratet. Wir sind jetzt beide 55. Der Richter meinte aufgrund der langen Ehedauer und es schwierig sei als Lehrerin einfach das Pensum zu erhöhen.
Meine Frage: Lohnt es sich das Urteil anzukämpfen, da ja das Bundesgericht entschieden hat, dass die Frau ab Oberstufe 80% arbeiten und ab 16Jahren 100% arbeiten kann.
Danke für Tipps
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Ich hatte letzte Woche den Scheidungstermin und hatte erwartet, dass ich meiner Exfrau bis zum 16 Geburtstag unseres Sohnes Unterhalt zahlen werde. Nun hat das Gericht beschlossen, dass ich bis zum 18. Geburtstag Unterhalt zahlen darf. Meine Exfrau arbeite 70% als Primarlehrerin, wir haben 1989 geheiratet. Wir sind jetzt beide 55. Der Richter meinte aufgrund der langen Ehedauer und es schwierig sei als Lehrerin einfach das Pensum zu erhöhen.
Meine Frage: Lohnt es sich das Urteil anzukämpfen, da ja das Bundesgericht entschieden hat, dass die Frau ab Oberstufe 80% arbeiten und ab 16Jahren 100% arbeiten kann.
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Kommentare
Do, 18/10/2018 - 13:16
root
Armin Moser Do häts doch gad erscht en Post gha mitäm urteil vum bundsgricht !
https://www.facebook.com/Rechtshilfeforum/posts/495856477490815
Sandra Grasshoff Wenn sie
Mit einer neuen partnerin noch weitere kinder hätten, ihre exfrau zb nur 30% arbeiten würde, oder sonstige besonderheiten und es dadurch für sie selber sehr knapp wäre, würde dies sicherlich auch berücksichtigt vom richter.
Wenn sie aber ihren vollen lohn zur freien verfügung hätten und ihre exfrau gedrängt wäre, mehr zu arbeiten, wäre dies ein ungleichgewicht zu lasten letztendlich des kindes. Es ist trotz allem ihr gemeinsames kind auch finanziell gesehen. Ich würde mir die gerichtskosten und anwaltskosten für ein berufungsverfahren in dem falle sparen
Mirjam Locher-Heuberger Jürg Thalmann Ich habe Ihnen hier in diesem Link einige Erläuterungen dazu, welchen Zusammenhang es zwischen dem neuen Betreuungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt geben kann.
https://www.scheidungsagentur.ch/das-neue-unterhaltsrecht-das-aendert-si...