Guten Tag
Ich habe eine Frage, es geht um meinen Mann. Ihm wurde vor 3 Monaten aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt (3 Monate Kündigungsfrist steht so im Vertrag). Der zweite Mitarbeiter wurde auch gekündigt, allerdings nur mündlich. Dieser mobbte ständig meinen Mann, sowie auch Leute aus der Firma nebenan. Die beiden Firmen arbeiten manchmal zusammen. Weil das ganze plagen sehr kräfte zerrend war, hat mein Mann mit seinem Chef vereinbart frühzeitig aufzuhören. Das heisst einen Monat und eine Woche. Auf beidseitigem Einverständnis. Heute kam jedoch ein Brief in dem stand, das mein Mann Geld retour zahlen muss, da er angeblich 37 Tage Ferien bezogen habe. Wir haben leider keine Info darüber ob dies stimmt oder nicht, da wir nie eine Stundenabrechnung bakamen und der Chef auch gerne mal Stunden strich, wenn er zB 30min mehr arbeitete. Auch haben wir erfahren, das der zweite Mitarbeiter nun eine Festanstellung beim selben Chef hat ( vorher nur per Stundenlohn und mündlich) und ebenfalls hat er einen neuen Mitarbeiter.

Nun was können wir machen? Das Geld haben wir nicht zum retour zahlen. Es ist auch kaum zu glauben, das mein Mann soviel Ferientage bezog. Auch die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen und trotzdem stellt er neue Arbeitet ein, geht uns nicht ganz auf. Besten Dank für eure Hilfe.

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Kommentare

Iris Geisseler

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Arbeitsgericht

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Carolin Metzler

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Also, betreffend Grund für die Kündigung: schriftliche Ausführungen dazu verlangen (or 335 abs 2), warum gekündigt wurde.
Aber beachte, dass die Kündigung auch bei Missbräuchlichkeit gilt.
Ferientage: je nachdem, welchen bestimmungen dein mann unterliegt, muss seine arbeitszeit entsprechend erfasst und dokumentiert werden (zbsp nach Arbeitsgesetz). Wenn dein Mann nur dem OR unterstellt ist, wirds schwieriger - je nach auffassung muss er nachweisen, dass allfällige Überstunden geleistet wurden. Betreffend Ferientage gibt es keine pauschale Antwort, ob eine Rückzahlungspflicht besteht. Es hängt ua davon ab, warum die Ferien bezogen wurden und ob der Bezug einfach nur zuviel war aus pro-rata Sicht oder ob der AN mehr als seine Jahresferien genommen hat. Aber auch das ist nicht def. entscheidend. Der Bezug der Ferien sollte ja für euch nachvollziehbar sein.

Zusätzlich gilt wie immer im Arbeitsrecht, dass allfällige Spezialgesetze, Reglemente sowie GAV berücksichtigt werden müssen.

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