Guten Tag, ich habe da eine Frage und zwar habe ich von einer Inkassofirma eine Rechnung erhalten und darauf ist erhalten Verzugsschaden gemäss OR Art 106 und der betrag ich fast so hoch wie der Hauptzuschuldende Betrag, muss ich den Verzugsschaden gemäss OR Art 106 bezahlen oder nicht? Danke

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Kommentare

Robert Schweng

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Diego Martins Das Gesetz sieht vor, dass Verzugskosten in erster Linie durch die Verzugszinsen abgedeckt werden (Art. 106 Abs. 1 OR). Einen zusätzlichen Verzugsschaden darf Ihnen der Gläubiger nur berechnen, wenn er durch Ihren Zahlungsverzug tatsächlich einen zusätzlichen, konkret bestimmbaren finanziellen Schaden erlitten hat.

Andreas Thanner Dazu gibt es gefühlte 100 Fragen in diesem Forum die allesamt beantwortet sind.
Fazit: zu 99,9% ist dies nicht geschuldet.

Fitnet Luana https://www.konsumentenschutz.ch/themen/zahlungsverkehr/verzugsschaden-i...
Bei mir hat dies so geklappt.

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