Guten Tag. Ich habe anfangs 2017 ein E-Bike bestellt. Dieses wurde jedoch nicht wie vereinbart geliefert.
Nach mehreren Mahnungen musste ich einen Deckungskauf tätigen und forderte den Verkäufer auf, das Geld zurück zu zahlen, was er nicht tat.
Über welchen Weg kann ich wieviel einfordern? Das Bike kostete 2000.- anstatt 2500.- mein Deckungskauf jedoch 4000.- Danke für Eure Mithilfe🙏

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Kommentare

Robert Schweng

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Patrick L. Surber Wurde ein Liefertermin vereinbart und haben Sie das Fahrrad für den privaten Gebrauch bestellt?

Hans-Peter Gustav Kitzinger Patrick L. Surber Guten Tag, LF 4 Wochen und für mich privat. Danke.

Patrick L. Surber Wenn ich es richtig verstehe, dann hätten kommerzielle Händler die Möglichkeit des "Deckungskaufes". Bei privaten Käufern ohne einen bestimmten Liefertermin kommt Art. 107 OR zur Anwendung. Da heisst es in Absatz 2:
"Wird auch bis zum Ablaufe dieser Frist nicht erfüllt, so kann der Gläubiger immer noch auf Erfüllung nebst Schadenersatz wegen Verspätung klagen, statt dessen aber auch, wenn er es unverzüglich erklärt, auf die nachträgliche Leistung verzichten und entweder Ersatz des aus der Nichterfüllung entstandenen Schadens verlangen oder vom Vertrage zurücktreten."
Praktisch wird es möglich sein, die CHF 2'000 zurückzuverlangen, aber die Differenz zum teuren Fahrrad wird vermutlich in ihr Risiko gefallen sein.

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