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Guten Tag
Ich hätte eine frage bezüglich testament. Wie ist das wenn jemand sein erbe jemandem der nicht aus der Familie ist etwas vererben möchte? Die personen vom pflichtteil sind ja ehepartner und kinder und geschwister? Die kinder der geschwister gehören ja nicht mehr zum pflichtteil. Und kann diese person dan jemanden als aleiniger erbe ernennen? Vielen dank für eure mithilfe
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Guten Tag
Ich hätte eine frage bezüglich testament. Wie ist das wenn jemand sein erbe jemandem der nicht aus der Familie ist etwas vererben möchte? Die personen vom pflichtteil sind ja ehepartner und kinder und geschwister? Die kinder der geschwister gehören ja nicht mehr zum pflichtteil. Und kann diese person dan jemanden als aleiniger erbe ernennen? Vielen dank für eure mithilfe
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Kommentare
Di, 24/04/2018 - 16:48
Robert Schweng
Sandra Schnelli-Kehrli ja man kann jemanden als alleinerbe benennen der pflichtteil bleibt aber immer.
Sefer Mani Aber zum pflichtteil gehören vater mutter und geschwister? Wenn man keine kinder hat und nicht verheiratet ist oder?
Sandra Schnelli-Kehrli Sefer Mani das wird nach stammbau bemessen. so war es bei der grossmutter vom freund. empfehlen kann ich nur alles zu verdchenken wenn man noch leben tut, erspart familiendramen
Annelise Schnyder Sefer Mani nur Ehepartner, Kinder oder Eltern sind pflichtteilsgeschützt, die Geschwister nicht.
Birgit Rechsteiner Pflichtteile: Ehegatten oder eingetragene Partner, Nachkommen und Eltern. Geschwister haben keine Pflichtteil.
Verschenken kann als Erbvorbezug gelten, kommt dann zum Zuge, wenn die Person welche viel verschenkt hat Sozialhilfebezüger wird (Achtung, Thema Alter) - dann wird die Schenkung allenfalls Rückgängig gemacht.
Vererben kann Steuerpflichtig sein, Verschenken ebenfalls.
Walter Büchi in einem erbvertrag kann auch jeder pflichtteilserbe gültig auf seinen anspruch verzichten.
dieser vertrag muss öffentlich beurkundet und von zwei zeugen unterschrieben werden.