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Guten Tag
Ich brauche rechtlichen Rat bei einem etwas komplizierteren Fall.
Zum Sachverhalt (Achtung, lange):
Im Jahr 2006, unterschrieben per Ende Mai, wurde von X Mutter ein Handyvertrag abgeschlossen. X war damals 14 Jahre alt. Der Vertrag war NICHT für X gedacht.
Der Vertrag läuft auf den Namen von X. Das angegebene Geburtsdatum ist jedoch das von X Mutter. Unterschrieben wurde der Vertrag ebenfalls nur von X Mutter, X hat diesen Vertrag nie selbst unterschrieben, geschweige denn, je gesehen. Ebenfalls sind auf dem Vertrag eine Ausweisnummer vermerkt, der zu einer Schweizer ID gehört. Wäre die ID jedoch geprüft worden, wäre ersichtlich gewesen, dass Geburtsdatum und Name nicht übereinstimmen (Name von X + Geburtsdatum von X Mutter).
Der Vertrag lief vom 01. Mai 2006 bis zum 19. September 2006 und wurde dann aufgrund von Nicht Zahlungen der Rechnungen aufgelöst. Angelaufene Kosten bis dahin laut Rechnungen: 1'490.45
Im Jahr 2007 wurde erstmals ein Pfändungsverlustschein auf den Namen von X für die Schuld ausgestellt. Damals war X 15 Jahre alt.
Im Jahr 2014 wurde erneut eine Betreibung für diese Schuld eingereicht. X war damals 22 Jahre alt, war jedoch in einer Beistandschaft und hatte dadurch keine Kenntnisse über die eingegangene Betreibung. Neben den angelaufenen Kosten kamen natürlich noch weitere dazu; Betreibungskosten, Zinsen, Pfändungskosten etc.. Im September 2014 wurde erneut ein Verlustschein ausgestellt. Angelaufene Kosten bis dahin: 2'246.95
Cablecom, mit welchen der Handyvertrag abgeschlossen wurde, hatte die Schuld bereits vor dem Jahr 2014 an Sunrise abgetreten, welche wiederrum EOS damit beauftragte, die Schulden einzutreiben.
Im 2017 wurde X von der Beistandschaft befreit und war von nun an selbst für sich zuständig. Im Juni 2017 erhielt X erstmals Post von der EOS (Post ging vorher zum Sozialdienst, welche nie was erwähnt haben. Leider ist daher auch keine Post vor dem 2017 vorhanden). Neben der Forderung aus dem Verlustschein wurden weitere 25.00 CHF berechnet, welche bezahlt werden sollten. Ansonsten würde eine Betreibung eingeleitet werden. Auf Nachfrage konnte X keine Auskunft gegeben werden, die Unterlagen mussten von EOS zuerst bei Sunrise eingefordert werden. Bereits im August 2017 kam der nächste Brief, wieder wurden Kosten drauf geschlagen, diesmal 55. Mittlerweile beläuft sich die Schuld auf 2'301.95.
Auf erneutes Nachfragen von X wurden die Vertragsunterlagen von damals zugesendet. Für X war dadurch das erste Mal ersichtlich, um was für eine Forderung es da genau geht. Ebenfalls bemerkte X erst dadurch, dass dieser Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen wurde.
X hat mit EOS Kontakt aufgenommen und diesen mitgeteilt, dass eine Zahlung nicht möglich sei. Zudem hat X davon berichtet, dass der Vertrag ohnehin ungültig sein sollte. EOS zeigte sich nicht sehr kooperativ und meinte, man hätte bereits bei der ersten Betreibung Rechtsvorschlag erheben müssen. Die Schuld und folglich auch der Vertrag sei nun gültig und X müsse bezahlen.
Bei der ersten Betreibung war X jedoch erst 15 Jahre alt, was bedeutet, X Mutter musste die Betreibung annehmen und X war mit 15 Jahren zu jung, um überhaupt belastet zu werden oder Rechtsvorschlag zu erheben. Durch das falsche Geburtsdatum auf dem Vertrag, meinte man jedoch, X sei deutlich älter.
Bei der zweiten Betreibung war zwar das Sozialamt involviert, aber auch hier hatte X keine Kenntnis von einer Betreibung und konnte somit keinen Rechtsvorschlag machen. EOS schlug X vor, rechtlich gegen die eigene Mutter oder das Sozialamt vorzugehen. Dies ist für X aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht in Frage gekommen. Als Studentin hat X viel zu wenig Einkommen, um ein solches Gerichtsverfahren überhaupt tragen zu können, was EOS auch so mitgeteilt wurde. X hat daher darum gebeten, die Schuld Ruhen zu lassen, bis das Studium Ende 2020 abgeschlossen wurde und sie sich um den Fall kümmern kann und auch die finanziellen Mittel dazu hat. EOS hat telefonisch eingewilligt.
Heute jedoch hat X erneut Post von EOS gekriegt. Eine Betreibungsandrohung. Werden die offenen Kosten von 2'301.95 nicht innert 10 Tagen beglichen oder eine Ratenzahlung vorgeschlagen, würde erneut eine Betreibung eingeleitet werden. Folglich würde das noch mehr Kosten bedeuten und zudem einen neuen Eintrag im Betreibungsregisterauszug. X hat darauf direkt wieder mit EOS Kontakt aufgenommen, welche X jedoch mit den Worten "Wenn wir wollen, könnten wir jeden Tag wieder eine neue Betreibung einleiten" abgeschmettert haben. X möchte aber eigentlich weder eine erneute Betreibung, noch kann sie diese Kosten in nächster Zeit aufbringen, da sie sich eben noch im Studium befindet und daher kein Einkommen hat und von Stipendien lebt. Zudem ist es für X ziemlich schwierig, da EOS die Kosten immer weiter in die Höhe treiben lässt, obwohl bereits ein Verlustschein ausgestellt wurde.
Zu den rechtlichen Fragen:
- Muss X die Schulden tatsächlich tragen, da bereits Verlustscheine entstanden sind? Laut EOS könne man den in meinen Augen ungültigen Vertrag nicht mehr anfechten, da eben bereits Verlustscheine ausgestellt wurden.
- Ist der Vertrag nicht ohnehin nichtig? X kann ja beweisen, dass Name und Geburtsdatum nicht übereinstimmen und sie deutlich jünger ist, als auf dem Vertrag angegeben. Zumal nicht einmal eine Unterschrift von X auf dem Dokument vorhanden ist.
- Wann verjährt eine Anfechtung eines solchen Vertrags? Ist es für X überhaupt möglich, diesen jetzt noch anzufechten oder muss sie nun damit leben?
- Gibt es ausser die Mutter zu verklagen noch einen anderen Weg, diese Schulden auf sie zu übertragen, da es schliesslich eigentlich ihre Schulden sind und nicht die von X?
- Kann ein Gang zur Schuldenberatung helfen und kostet das was?
- Wie sollte X rechtlich nun am Besten vorgehen, damit die Schulden, wenn sie von X beglichen werden müssen, nicht weiter in die Höhe getrieben werden können?
- Wie sollte X generell rechtlich am besten vorgehen?
Ich danke für die Hilfe.
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Guten Tag
Ich brauche rechtlichen Rat bei einem etwas komplizierteren Fall.
Zum Sachverhalt (Achtung, lange):
Im Jahr 2006, unterschrieben per Ende Mai, wurde von X Mutter ein Handyvertrag abgeschlossen. X war damals 14 Jahre alt. Der Vertrag war NICHT für X gedacht.
Der Vertrag läuft auf den Namen von X. Das angegebene Geburtsdatum ist jedoch das von X Mutter. Unterschrieben wurde der Vertrag ebenfalls nur von X Mutter, X hat diesen Vertrag nie selbst unterschrieben, geschweige denn, je gesehen. Ebenfalls sind auf dem Vertrag eine Ausweisnummer vermerkt, der zu einer Schweizer ID gehört. Wäre die ID jedoch geprüft worden, wäre ersichtlich gewesen, dass Geburtsdatum und Name nicht übereinstimmen (Name von X + Geburtsdatum von X Mutter).
Der Vertrag lief vom 01. Mai 2006 bis zum 19. September 2006 und wurde dann aufgrund von Nicht Zahlungen der Rechnungen aufgelöst. Angelaufene Kosten bis dahin laut Rechnungen: 1'490.45
Im Jahr 2007 wurde erstmals ein Pfändungsverlustschein auf den Namen von X für die Schuld ausgestellt. Damals war X 15 Jahre alt.
Im Jahr 2014 wurde erneut eine Betreibung für diese Schuld eingereicht. X war damals 22 Jahre alt, war jedoch in einer Beistandschaft und hatte dadurch keine Kenntnisse über die eingegangene Betreibung. Neben den angelaufenen Kosten kamen natürlich noch weitere dazu; Betreibungskosten, Zinsen, Pfändungskosten etc.. Im September 2014 wurde erneut ein Verlustschein ausgestellt. Angelaufene Kosten bis dahin: 2'246.95
Cablecom, mit welchen der Handyvertrag abgeschlossen wurde, hatte die Schuld bereits vor dem Jahr 2014 an Sunrise abgetreten, welche wiederrum EOS damit beauftragte, die Schulden einzutreiben.
Im 2017 wurde X von der Beistandschaft befreit und war von nun an selbst für sich zuständig. Im Juni 2017 erhielt X erstmals Post von der EOS (Post ging vorher zum Sozialdienst, welche nie was erwähnt haben. Leider ist daher auch keine Post vor dem 2017 vorhanden). Neben der Forderung aus dem Verlustschein wurden weitere 25.00 CHF berechnet, welche bezahlt werden sollten. Ansonsten würde eine Betreibung eingeleitet werden. Auf Nachfrage konnte X keine Auskunft gegeben werden, die Unterlagen mussten von EOS zuerst bei Sunrise eingefordert werden. Bereits im August 2017 kam der nächste Brief, wieder wurden Kosten drauf geschlagen, diesmal 55. Mittlerweile beläuft sich die Schuld auf 2'301.95.
Auf erneutes Nachfragen von X wurden die Vertragsunterlagen von damals zugesendet. Für X war dadurch das erste Mal ersichtlich, um was für eine Forderung es da genau geht. Ebenfalls bemerkte X erst dadurch, dass dieser Vertrag ohne ihr Wissen abgeschlossen wurde.
X hat mit EOS Kontakt aufgenommen und diesen mitgeteilt, dass eine Zahlung nicht möglich sei. Zudem hat X davon berichtet, dass der Vertrag ohnehin ungültig sein sollte. EOS zeigte sich nicht sehr kooperativ und meinte, man hätte bereits bei der ersten Betreibung Rechtsvorschlag erheben müssen. Die Schuld und folglich auch der Vertrag sei nun gültig und X müsse bezahlen.
Bei der ersten Betreibung war X jedoch erst 15 Jahre alt, was bedeutet, X Mutter musste die Betreibung annehmen und X war mit 15 Jahren zu jung, um überhaupt belastet zu werden oder Rechtsvorschlag zu erheben. Durch das falsche Geburtsdatum auf dem Vertrag, meinte man jedoch, X sei deutlich älter.
Bei der zweiten Betreibung war zwar das Sozialamt involviert, aber auch hier hatte X keine Kenntnis von einer Betreibung und konnte somit keinen Rechtsvorschlag machen. EOS schlug X vor, rechtlich gegen die eigene Mutter oder das Sozialamt vorzugehen. Dies ist für X aus persönlichen und finanziellen Gründen nicht in Frage gekommen. Als Studentin hat X viel zu wenig Einkommen, um ein solches Gerichtsverfahren überhaupt tragen zu können, was EOS auch so mitgeteilt wurde. X hat daher darum gebeten, die Schuld Ruhen zu lassen, bis das Studium Ende 2020 abgeschlossen wurde und sie sich um den Fall kümmern kann und auch die finanziellen Mittel dazu hat. EOS hat telefonisch eingewilligt.
Heute jedoch hat X erneut Post von EOS gekriegt. Eine Betreibungsandrohung. Werden die offenen Kosten von 2'301.95 nicht innert 10 Tagen beglichen oder eine Ratenzahlung vorgeschlagen, würde erneut eine Betreibung eingeleitet werden. Folglich würde das noch mehr Kosten bedeuten und zudem einen neuen Eintrag im Betreibungsregisterauszug. X hat darauf direkt wieder mit EOS Kontakt aufgenommen, welche X jedoch mit den Worten "Wenn wir wollen, könnten wir jeden Tag wieder eine neue Betreibung einleiten" abgeschmettert haben. X möchte aber eigentlich weder eine erneute Betreibung, noch kann sie diese Kosten in nächster Zeit aufbringen, da sie sich eben noch im Studium befindet und daher kein Einkommen hat und von Stipendien lebt. Zudem ist es für X ziemlich schwierig, da EOS die Kosten immer weiter in die Höhe treiben lässt, obwohl bereits ein Verlustschein ausgestellt wurde.
Zu den rechtlichen Fragen:
- Muss X die Schulden tatsächlich tragen, da bereits Verlustscheine entstanden sind? Laut EOS könne man den in meinen Augen ungültigen Vertrag nicht mehr anfechten, da eben bereits Verlustscheine ausgestellt wurden.
- Ist der Vertrag nicht ohnehin nichtig? X kann ja beweisen, dass Name und Geburtsdatum nicht übereinstimmen und sie deutlich jünger ist, als auf dem Vertrag angegeben. Zumal nicht einmal eine Unterschrift von X auf dem Dokument vorhanden ist.
- Wann verjährt eine Anfechtung eines solchen Vertrags? Ist es für X überhaupt möglich, diesen jetzt noch anzufechten oder muss sie nun damit leben?
- Gibt es ausser die Mutter zu verklagen noch einen anderen Weg, diese Schulden auf sie zu übertragen, da es schliesslich eigentlich ihre Schulden sind und nicht die von X?
- Kann ein Gang zur Schuldenberatung helfen und kostet das was?
- Wie sollte X rechtlich nun am Besten vorgehen, damit die Schulden, wenn sie von X beglichen werden müssen, nicht weiter in die Höhe getrieben werden können?
- Wie sollte X generell rechtlich am besten vorgehen?
Ich danke für die Hilfe.
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Kommentare
Mo, 23/04/2018 - 16:33
Robert Schweng
Birgit Rechsteiner Problematik: kein Rechtsvorschlag - damit wurde die Schuld anerkannt.
Es wäre allenfalls möglich, dagegen vorzugehen - nur würden dann wohl mehr Kosten anfallen - und zwar massiv - als bis jetzt bereits bestehen.
Unbedingt versuchen die Kosten nicht weiter nach oben zu treiben.
Die Mutter zu betreiben wäre sehr gut möglich, kostet aber wieder (Vorschuss vom Betreibenden zu zahlen) und wird wahrscheinlich nicht wirklich was zu holen sein...
Fränci Franny Schnüriger Kann den nachträglich Rechtvorschlag erhoben werden, also, bei erneuter Betreibung, würde Rechtsvorschlag was bringen oder nicht, da zuvor bereits zweimal dieselbe Schuld betrieben wurde?
Ja, da haben Sie recht. Bei der Mutter ist leider absolut nichts zu holen.
Colette Rudin Wenn Rechtsvorschlag vergessen wurde, kann man beim Gericht in Zürich "Klage auf Feststellung" einreichen. Der Kostenvorschuss ist nicht sehr hoch. Dort muss man alle Belege einreichen. Sollte die Gegenseite dennoch auf das Geld beharren, kommt es zur Verhandlung.