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Guten Tag, habe zwei Fragen...
Am Montag läuft das Frist bei uns ab für die Scheidung Vereinbarung, die wir ans Gericht einreichen müssen.
1.Müssen wir die Vereinbarung von uns beiden bereits unterschrieben geschickt haben, oder erst bei den Gerichtstermin?
2. Was bedeutet nachperemptorisch erstreckt..?
Heisst, das die Frist nicht mehr erstrecktbar ist?
Danke für die Antworten
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Guten Tag, habe zwei Fragen...
Am Montag läuft das Frist bei uns ab für die Scheidung Vereinbarung, die wir ans Gericht einreichen müssen.
1.Müssen wir die Vereinbarung von uns beiden bereits unterschrieben geschickt haben, oder erst bei den Gerichtstermin?
2. Was bedeutet nachperemptorisch erstreckt..?
Heisst, das die Frist nicht mehr erstrecktbar ist?
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Kommentare
Sa, 17/03/2018 - 14:37
Monique Schmidli-Rieder
Wenn ihr am Montag Frist habt müsst ihr sie am Montag zur Post bringen. Poststempel! Nachperemporisch bedeutet das die 1. Frist welche peremporisch ist, bereits sicherlich 1x erstreckt wurde. Wenn sie nicht mehr erstreckbar ist, steht das in der Regel explizit
Sa, 17/03/2018 - 14:40
Gergana Zwahlen-Stoyanova
Nein, steht nicht explizit( nicht mehr erstrecktbar)
Muss die Vereinbarung unterschrieben geschickt werden?
Sa, 17/03/2018 - 14:49
Monique Schmidli-Rieder
Ja die müsst ihr unterschrieben senden. Wenn ihr sie gemeinsam einreicht von euch beiden, wenn nur du sie einreichst nur du und er würde sie dann zur Stellungnahme zugesendet bekommen. Habt ihr sie selber geschrieben?
Sa, 17/03/2018 - 14:57
Gergana Zwahlen-Stoyanova
Nein, meine Anwältin hat sie vorbereitet. Mein Mann hat seine Zustimmung das Gericht mitgeteilt. Es ist alles parat, nur ich bin mir nicht sicher ob er bis Montag schafft es zu unterschreiben, da er sehr unzuverlässig ist
Sa, 17/03/2018 - 14:39
Monique Schmidli-Rieder
Wenn ihr sie nochmals erstreckt haben wollt müsstet ihr am Montag spätestens per Fax/ Kurier oder persönlich beim Gericht um eine fristerstreckung ersuchen.