Guten Tag. Habe eine Frage.
Mein Freund ist im Elternhaus in eine interne Wohnung gezogen, nachdem eine Frau die 40ig Jahre darin gewohnt hat, gestorben ist. Der Bruder von meinem Freund hat der ganze Hof mit viel Land geerbt. Sogenanntes altbäuerliches Gesetz. Mein Freund ist leer ausgegangen. Er ist dann in diese Wohnung gezogen welche weder renoviert wurde noch wurde meinem Freund ein Abnehmeprotokoll ausgehändigt. Jetzt ist er nach einem halben Jahr zu uns gezogen und sein Bruder will ihm die Mängel anlasten, welche bereits vorher bestanden haben. Wie kann er vorgehen ? Meines Wissen kann ohne Abnahmeprotokoll des Zustandes der Wohnung, vor Einzug, kein Recht auf Zahlung geltend gemacht werden. Die Frage ist auch ob dieses altbäuerliche Gesetz wirklich noch gültig ist ? Dass der jüngere Bruder alles erbt und der ältere enteerbt wird. Was könnte er machen ? Er wurde damals genötigt dieses Dokument zu unterschreiben, das nötig war dass der Bruder den Hof und Land erbt. Dass nun dieser Bruder der alles geerbt hat, nun noch solche Unwahrheiten ihm anlasten wilö ist einfach unverschämt.

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Kommentare

Walentin Janowsky

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Eine komplette enterbung geht so viel ich weiss gar nicht. Es gibt ja einen Pflichtanteil. Ist im Nachlass festgehalten dass der Betrieb an den ältesten Sohn geht, muss der Bruder dementsprechend ein Pflichanteil gewährt werden. Das geschieht meist in Geldbeträgen.
Ich werde heut abend mal meine Order bezüglich Hofübernahme/Erbe etwas durchforsten. Da findet sich sicher etwas

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Katrin Helena Häusermann

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Altbäuerliches Bodenrecht von 1901! Darauf berufen sich seine Eltern. Anscheinend sei dies Heute noch gültig.

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Walentin Janowsky

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Dieses ist nicht mehr gültig und wurde 1991 revidiert!

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Andrea Schubarth

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Hat er denn einen Erbverzicht unterschrieben?

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Katrin Helena Häusermann

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Nein

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Andrea Schubarth

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Was war denn diese Dokument, das er damals zum Erben für seinen Bruder unterschrieben hat?

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Katrin Helena Häusermann

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Dafür haben wir das Geld nicht. Wollen aber mal bei uns im Dorf zu einer kostenlosen Rechtsberatung gehen. Muss vielleicht noch erwähnen. Mein Freund ist IV Bezüger. Trotzdem ist das kein Grund dass seine Eltern dem gesunden Bruder alles vererben und er leer aus geht.

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Andrea Schubarth

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Mmh. Laut diesem Artikel ist es sehr wohl möglich http://www.erb-recht.ch/wegfall-nichteintritt-erbenstellung-uebersicht/g.... Art 495 ZGB
Wenn er auf sein Erbe schriftlich verzichtet hat.

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Katrin Helena Häusermann

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Hallo Andrea. Nein er hat nicht unterschrieben dass er einen Erbverzicht macht. Er musste jedoch unterschreiben, dass er damit einverstanden ist, dass sein Bruder den Hof erbt. Nun hat der Bruder den ganzen Hof geerbt mit viel Land. Mein Freund ist leer ausgegangen.

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Robert Schweng

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Katrin Helena Häusermann wer hat den Vertrag gemacht? Der Bruder oder der Vater?

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Katrin Helena Häusermann

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Ein Notar war dabei. Wer den Vertrag gemacht hat weiss er nicht. Das Schreiben wird ihm nicht gezeigt. Es ist in einem Safe im Schrank vom Vater von meinem Freund.

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Robert Schweng

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Andrea Schubarth in dem Text steht dass der Erbe gegenüber dem Erblasser auf das Erbe verzichten, muss ! Katrin Helena Häusermann Er einen Vertrag unterzeichnet und keine Kopie? Man will ihm auch nicht zeigen was er unterschreiben hat. Wie gesagt Ihr solltet zum Anwalt, da geht es um viel Geld

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Walentin Janowsky

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Walentin Janowsky

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Walentin Janowsky

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Walentin Janowsky

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Walentin Janowsky

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Walentin Janowsky

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Walentin Janowsky

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Als Unterzeichner hat dein Freund das Recht auf einsicht und Kopie dieses Vertrags.
So wie es aussieht hat sich der Bruder deines Freundes unrechtmässig am Erbe bereichert. Weiter scheinen da viel grössere probleme zu existieren!
Ich empfehle wie Robert Schweng einen Anwalt zu nehmen!
Hat der Betrieb einen geschätzten verkehrswert von 2-4 Mio (Je nach fläche) handelt es sich hier um mehrere 10'000-100'000.- die deinem Freund Erbrechtlich zustehen....!

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Katrin Helena Häusermann

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Ein Anwalt kostet etwa 10 000 fr. Dieses Geld haben wir nicht, da wir beide von einer bescheidenen IV Rente leben. Wir gehen demnächst mal zu einer kostenlosen Rechtsberatung. (15 min Zeit) da kommen wir wohl nicht weit. Die Eltern von meinem Freund verweigern ihm eine Kopie des Dokumentes. Könnte man eine Kopie des Dokuments rechtlich erzwingen ?

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Andrea Schubarth

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Versucht es doch mal beim Anwalt von damals.

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Robert Schweng

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Katrin Helena Häusermann fragt trotzdem mal bei einem Anwalt am besten bei einem spezialisierten. Wenn der eine Chance sieht diesen Fall zu gewinnen wird er Ihn auch übernhemen, Das mit der Akteneinsicht ist eben auch schwierig ohne Anwalt (man müsste darauf klagen) :-(

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Robert Schweng

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Moment!!!! Die Eltern leben noch?????

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Katrin Helena Häusermann

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Ja

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Katrin Helena Häusermann

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Und im Schreiben stand dass der Bruder 25 Jahre den Hof bewirtschaften muss. Wenn er vorher aufhört muss er seinem Bruder die Hälfte auszahlen. Ansonsten 0 Fr. Da dieser Bruder sowieso über 25 Jahre den Hof bewirtschaften wird, muss er ihm nichts zahlen. Wir wollen einfach wissen ob alles des Rechtens ist.

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Robert Schweng

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Ich würde einfach auch bei einem Notar hinterlegen, dass er nicht auf das Erbe verzichtet, weil er sich damals genötigt fühlte. Sterben die Eltern, geht es mit beiden Notaren vor Gericht.

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Gisèla Brun

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Du kannst bei einer IV dich unentgeldlich klagen. Und wenn er über 100'000 Fr. Erbt und 10'000 Fr. für den Anwalt bezahlen muss. So soll es ihm nicht weh machen. Aber Achtung bei Ergänzungsleistung wird dir angerechnet und musst es Melden sonst gibt Sanktionen und wird sonst komplet eingestellt !!

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