Guten Tag, gibt es ein Gesetzes Text dass ich Anrecht auf eine korrekt ausgeführte Arbeit habe bei einem Handwerker ?

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Kommentare

Robert Schweng

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Mirjam Locher-Heuberger Sie haben das Recht auf gute und korrekt ausgeführte Arbeit. Es gelten die Vorschriften zum Werkvertrag. Mehr nachlesen können Sie zb hier:
https://www.comparis.ch/immobilien/recht-gesetz/information/handwerkerpf...

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